Strengere, aber rechtlich unverbindliche Sicherheitsvorgaben für Kernkraftwerke weltweit

Die internationale Gemeinschaft will die Sicherheit der Kernkraftwerke weltweit laufend weiter verbessern. Im Rahmen einer diplomatischen Konferenz zum Übereinkommen über nukleare Sicherheit haben sich alle teilnehmenden Länder in Wien auf eine entsprechende Erklärung geeinigt. Sie geht weniger weit als der ursprüngliche Schweizer Vorschlag.

10. Feb. 2015

An der sechsten Überprüfungskonferenz der Convention on Nuclear Safety (CNS) vom April 2014 reichte die Schweiz einen Vorschlag zur Verbesserung der Sicherheit der Kernkraftwerke weltweit ein. Die jetzt in Wien verabschiedete Erklärung enthält Sicherheitsprinzipien, die aus dem ursprünglichen Schweizer Vorschlag hervorgingen. Sie wird von allen 77 Vertragsstaaten unterstützt.

Die Prinzipien beinhalten im Wesentlichen die folgenden Elemente:

  • Neue Kernkraftwerke sollen nach den neuesten Sicherheitsstandards und Technologien ausgelegt und gebaut werden mit dem Ziel, Unfälle zu vermeiden. Falls es trotzdem zu einem Unfall kommt, sind dessen Auswirkungen zu lindern und frühe sowie grosse Freisetzungen von radioaktivem Material zu verhindern.
  • Die Sicherheit der bestehenden kerntechnischen Anlage soll systematisch und regelmässig neu bewertet werden und als Bezugsgrösse für die zeitgerechte Umsetzung von vernünftigerweise durchführbaren Sicherheitsverbesserungen verwendet werden.

Die neuen Vorgaben werden ab sofort in der Überprüfungsprozess der CNS aufgenommen. Über deren Umsetzung soll an der nächsten Überprüfungskonferenz im Jahr 2017 berichtet werden. Die Sicherheitsprinzipien ähneln laut dem Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) den schon bestehenden Forderungen in der EU und der Schweiz. Sie sind jedoch rechtlich nicht verbindlich.

Quelle

M.A. nach Ensi, Medienmitteilung, 9. Februar 2015

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