Wiederaufarbeitungsvereinbarung zwischen den USA und Indien

Die USA und Indien haben am 30. Juli 2010 ein Abkommen unterzeichnet, das es Indien erlauben wird, auftragsgebundenes amerikanisches Nuklearmaterial wiederaufzuarbeiten. Die dafür vorgesehene neue indische Wiederaufarbeitungsanlage unterliegt der Kontrolle der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO).

5. Aug. 2010
William J. Burns, Undersecretary for Political Affairs im amerikanischen Department of State, und Meera Shankar, indische Botschafterin in den USA, unterzeichnen eine Vereinbarung über Massnahmen und Verfahren für die Wiederaufarbeitung von amerikanischem Kernmaterial in Indien.
William J. Burns, Undersecretary for Political Affairs im amerikanischen Department of State, und Meera Shankar, indische Botschafterin in den USA, unterzeichnen eine Vereinbarung über Massnahmen und Verfahren für die Wiederaufarbeitung von amerikanischem Kernmaterial in Indien.
Quelle: Indische Botschaft in den USA

William J. Burns, Undersecretary for Political Affairs im amerikanischen Department of State, und Meera Shankar, indische Botschafterin in den USA, unterzeichneten die Vereinbarung in Washington DC. Sie ist eine wichtige Ergänzung zum bilateralen Nuklearabkommen, das am 8. Oktober 2008 abgeschlossen worden ist.

«Das Abkommen wird die Teilnahme amerikanischer Unternehmen am expandierenden zivilen Kernenergiesektor Indiens erleichtern», stellte das US Department of State fest. Es widerspiegle das starke Engagement der Regierung auf der amerikanisch-indischen Nuklearkooperation erfolgreich aufzubauen und sei eine Voraussetzung, damit amerikanische Kernbrennstoff-Lieferanten mit Indien Geschäfte führen dürfen. Zuvor durften lediglich die Europäische Union (Euratom) und Japan Kernmaterial selber wiederaufarbeiten, das der amerikanischen Überwachung untersteht.

Quelle

M.A. nach US Department of State, Medienmitteilung, 30. Juli 2010

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