Aargau als Kraftwerksstandorte nicht explizit in Verfassung

Der Kanton Aargau wird in seiner Verfassung nicht explizit als Standortkanton von Kraftwerken bezeichnet. Der Grosse Rat hat am 27. August 2013 eine entsprechende Motion der SVP-Fraktion abgelehnt.

9. Sep. 2013

Mit der Motion vom 4. Dezember 2012 (12.311) schlug die SVP-Fraktion vor, die Kantonsverfassung wie folgt zu ändern: «Der Kanton ist Standort von Kraftwerken, welche Energie aus der Wasserkraft, aus der Kernspaltung sowie aus alternativen, umwelt- und klimaverträglichen Energieproduktionsverfahren erzeugen.» Die Fraktion ist der Ansicht, eine Verankerung der wichtigsten Energieerzeugungsarten in der Kantonsverfassung festige die Stellung des Kantons Aargau als Energiekanton und als zuverlässiger Partner gegenüber Bund und Kantonen. Der vorgeschlagene neue Absatz 2 von § 54 der Kantonsverfassung stelle eine sinnvolle Ergänzung und Konkretisierung der bisherigen Verfassungsbestimmung dar.

Der Regierungsrat liess sich nicht überzeugen und beantragte am 13. Februar 2013, die Motion abzulehnen, da die Gesetzgebung auf dem Gebiet Kernenergie ausschliesslich Sache des Bundes sei. Die Kantonsverfassung sei nicht das geeignete Instrument dafür, so die Stellungnahme des Regierungsrats. Der Grosse Rat folgte nun dieser Empfehlung und sprach sich mit 77 zu 44 Stimmen gegen die Motion aus.

Quelle

M.A. nach Regierungsrat, Stellungnahme, 13. Februar, und Grosser Rat, Beschluss, 27. August 2013

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