Aus für zwei weitere japanische Kernkraftwerkseinheiten

Die Kernkraftwerkseinheiten Shimane-1 und Genkai-1 in Japan werden nicht mehr in Betrieb genommen. Dies haben die Betreiberinnen angekündigt.

20. März 2015
Shimane-1 (rechts im Bild) ist eine von bisher fünf Kernkraftwerkseinheiten, für die kein Wiederinbetriebnahme-Gesuch eingereicht werden wird.
Shimane-1 (rechts im Bild) ist eine von bisher fünf Kernkraftwerkseinheiten, für die kein Wiederinbetriebnahme-Gesuch eingereicht werden wird.
Quelle: Qurren@wikipedia.org

Am 18. März 2015 teilte die Chugoku Electric Power Co. mit, sie werde ihre Kernkraftwerkseinheit Shimane-1 endgültig stilllegen. Auch Genkai-1 der Kyushu Electric Power Co. wird nicht mehr in Betrieb genommen. Am Tag zuvor hatte bereits die Kansai Electric Power Co. beschlossen, auf das Einreichen eines Gesuchs für die Wiederinbetriebnahme von Mihama-1 und -2 zu verzichten, und die Japan Atomic Power Company (JAPC) hatte den gleichen Entscheid für Tsuruga-1 bekannt gegeben.

Somit werden fünf Kernkraftwerkseinheiten in Japan endgültig abgestellt. Sie sind alle mindestens seit 40 Jahren in Betrieb. Shimane-1 (BWR, 439 MW) in der gleichnamigen Präfektur am Japanischen Meer in der Mitte der Hauptinsel Honshu ist seit 1973 am Netz. Genkai-1 (PWR, 529 MW) befindet sich in der Präfektur Saga an der Nordküste der Insel Kyushu und nahm 1975 den Betrieb auf.

40 Jahre Laufzeit

Zu Beginn der 2000er-Jahre wurden ältere, voll abgeschriebene Kernkraftwerke laut Japan Atomic Industrial Forum (Jaif) als gewinnbringende Werte betrachtet. Seit dem Reaktorunfall in Fukushima-Daiichi dürfen die Kernkraftwerke Japans jedoch nicht mehr unbeschränkt in Betrieb bleiben. Prinzipiell gilt eine Laufzeitbeschränkung auf 40 Jahre. Um Einheiten länger als 40 Jahre betreiben zu dürfen, sind die Betreiberinnen verpflichtet, strenge Sicherheitsmassnahmen umzusetzen. Diese Massnahmen seien kostspielig und für Einheiten mit kleinerer Leistung oft unwirtschaftlich, so das Jaif.

Drei weitere Anträge für KKW-Wiederinbetriebnahme eingereicht

In Anbetracht dessen lässt die Kansai nun bei der Nuclear Regulation Authority (NRA) abklären, ob Mihama-3 (PWR, 750 MW) sowie Takahama-1 und -2 (je PWR, 780 MW), die in den Jahren 1974–1976 in Betrieb gingen, die neuen Sicherheitsrichtlinien erfüllen. Damit sind 23 von möglichen 43 Gesuchen für Wiederinbetriebnahmen eingereicht. Bisher hat die NRA vier Genehmigungen erteilt.

Quelle

M.A. nach Jaif, Medienmitteilung, 18. März 2015

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