Barsebäck-Stilllegung verletzte EU-Richtlinie

Wie EU-Kommissarin Margot Wallström jetzt bestätigt, verletzte Schweden mit der vorzeitigen Stilllegung von Block 1 des Kernkraftwerks Barsebäck eine EU-Richtlinie. Schweden hätte eine Studie über die Umweltauswirkungen anstellen müssen, bevor die Schliessung verfügt wurde.

28. Feb. 2001

Die Betreiberin des Kernkraftwerks Barsebäck - das private schwedische Stromversorgungsunternehmen Sydkraft - hatte seinerzeit bei der EU-Kommission Beschwerde gegen den Regierungsentscheid eingereicht. In einem offiziellen Schreiben an die schwedische Regierung gibt die nicht als kernenergiefreundlich geltende schwedische EU-Kommissarin Wallström der Klägerin jetzt recht. Laut der verletzten EU-Direktive ist vor dem Abbruch einer Kernanlage die Umweltverträglichkeit in jedem Fall zu prüfen. Die Regierung hat zwei Monate Zeit, um auf den Brief zu antworten. Auch wenn sie in einer ersten Stellungnahme die Verantwortung von sich weist, dürfte das Schreiben dazu beitragen, den Entscheid über eine vorzeitige Stilllegung von Barsebäck-2 noch weiter hinauszuschieben.

Quelle

P.B. nach NucNet, 1. März 2001

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