Belgien: jetzt doch wieder zehn Jahre mehr

Die neue belgische Koalitionsregierung will die Laufzeiten von Doel-1 und -2 von 40 auf 50 Jahre verlängern, aber am Atomausstieg bis 2025 festhalten. Das hat sie am 18. Dezember 2014 gegenüber den Medien bestätigt. Mit diesem Beschluss macht die belgische Atompolitik bereits die dritte Kehrtwende in fünf Jahren. Derweilen warnen die belgischen Behörden die Bevölkerung vor Stromversorgungsproblemen im Winter, doch konnte am 19. Dezember 2014 zumindest Doel-4 nach der Reparatur des Turbinenschadens wieder in Betrieb gehen.

6. Jan. 2015
Die Laufzeiten der Kernkraftwerkseinheiten Doel-1 und -2 sollen laut der neuen belgischen Regierung um zehn Jahre bis 2025 verlängert werden sollen. Am Atomausstieg bis 2025 wird festgehalten.
Die Laufzeiten der Kernkraftwerkseinheiten Doel-1 und -2 sollen laut der neuen belgischen Regierung um zehn Jahre bis 2025 verlängert werden sollen. Am Atomausstieg bis 2025 wird festgehalten.
Quelle: Felix Eggmann

Nach jahrelangem politischem Tauziehen hatte das belgische Parlament im Jahr 2003 beschlossen, schrittweise aus der Kernenergie auszusteigen. Das entsprechende Gesetz sieht die Beschränkung der Betriebsdauer der sieben belgischen Kernkraftwerke auf 40 Jahre vor. Das bedeutete, dass die drei ältesten belgischen Kernkraftwerke – Doel-1 und -2 sowie Tihange-1 – 2015 vom Netz hätten gehen müssen und die letzten Blöcke im Jahr 2025. In Belgien stammt mehr als die Hälfte des inländischen Stroms aus Kernenergie.

Kritik von den eigenen Experten

Wenige Jahre später überprüfte die Regierung aufgrund eines von ihr selbst veranlassten Expertenberichts diese Entscheidung. Die Experten empfahlen, die Stilllegung der obengenannten drei dienstältesten Blöcke um zehn Jahre zu verschieben und die vier jüngeren Einheiten 20 Jahre länger laufen zu lassen. Andernfalls drohten akute Stromversorgungsprobleme.

Im Oktober 2009 erklärte dann die damalige Regierung, dass sie die drei Blöcke Doel-1 und -2 sowie Tihange-1 zehn Jahre länger – bis 2025 – laufen lassen wolle. Dies entspräche einer Betriebszeit von 50 Jahren. Ein Entscheid über die jüngeren Einheiten sei jedoch verfrüht. Diese – nie ins Gesetz umgegossene – Regelung wurde im November 2011 von einer neuen Koalitionsregierung wieder umgestossen, die am Gesetz von 2003 unverändert festhielt. Im Juli 2012 wurde dieser Beschluss jedoch bereits wieder modifiziert, und 2013 wurde das Ausstiegsgesetz mit den folgenden Laufzeiten verabschiedet:
– Doel-1 und -2: bis 2015 (40 Jahre, wie bisher)
– Doel-3: bis 2022 (40 Jahre, wie bisher)
– Tihange-2: bis 2023 (40 Jahre, wie bisher)
– Tihange-1: bis 2025 (50 Jahre, Verlängerung um 10 Jahre)
– Doel-4 und Tihange-3: bis 2025 (40 Jahre, wie bisher)

Drohende Blackouts im Winter

Doch auch diese Regelung hatte nicht lange Bestand. Im September 2014 veröffentlichte die belgische Regierung einen Notfallplan wegen drohender Stromknappheit im Winter 2014/15. Hintergrund ist der Umstand, dass zwei Reaktorblöcke, Doel-3 und Tihange-2, am 25. März 2014 wegen Sicherheitsüberprüfungen am Material des Reaktordruckbehälters auf unbestimmte Zeit vom Netz genommen werden mussten. Ein dritter Block – Doel-4 – war am 4. August 2014 wegen eines möglicherweise in Sabotageabsicht herbeigeführten Turbinenschadens ausgefallen, konnte jedoch am 19. Dezember 2014 wieder ans Netz gehen.

Wende der Wende der Wende

Am 27. Oktober 2014 liess die seit 11. Oktober 2014 im Amt befindliche neue Mitte-Rechts-Koalitionsregierung verlauten, dass sie Doel-1 nicht – wie vom geltenden Gesetz vorgeschrieben – am 15. Februar 2015 stilllegen wolle, sondern erst am 31. März 2015, und Doel-2 statt am 31. Dezember 2015 erst am 31. März 2016. Dies als kurzfristige Massnahme gegen die drohende Stromknappheit im Winter.

Am 18. Dezember 2014 schliesslich bestätigte die Regierung Medienberichte, wonach die Laufzeiten für Doel-1 und -2, wie bereits 2009 vorgeschlagen, um zehn Jahre bis 2025 verlängert werden sollen, aber am Ausstieg bis 2025 festgehalten werde. Dieser Beschluss muss noch von der Nuklearaufsichtsbehörde gutgeheissen werden. Die vorgeschlagene Regelung würde bedeuten, dass die drei dienstältesten Blöcke 50 Jahre laufen dürfen, die neueren jedoch nur 40 Jahre.

Ruf nach stabilen Rahmenbedingungen

Ein Sprecher der GDF Suez – des Mutterkonzerns der Betreibergesellschaft Electrabel – erklärte gegenüber der französischen Zeitung «Les Echos» zur erneuten Kehrtwende, dass die verlängerten Laufzeiten im Gesetz festgeschrieben werden müssten. Da Investitionen von mehreren hundert Millionen Euro anstünden, sei ein klarer rechtlicher und ökonomischer Rahmen unentbehrlich.

Quelle

M.S. nach Forum nucléaire belge, und Les Echos, 18. Dezember 2014

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