Betriebsverlängerung für Pickering-A und -B

Die Canadian Nuclear Safety Commission (CNSC) hat die Betriebsbewilligung der Kernkraftwerke Pickering-A und -B der Ontario Power Generation (OPG) um fünf Jahre verlängert.

20. Aug. 2013
Die Betriebsbewilligung für die sechs in Betrieb stehenden Einheiten von Pickering ist neu bis Ende August 2018 gültig
Die Betriebsbewilligung für die sechs in Betrieb stehenden Einheiten von Pickering ist neu bis Ende August 2018 gültig
Quelle: OPG

Die Betriebsbewilligung der Candu-Reaktoren von Pickering-A (Pickering-1 und -4) und Pickering-B (Pickering-5, -6, -7 und -8) ist neu bis am 31. August 2018 gültig. Im Vorfeld der Betriebsverlängerung hielt die CNSC in der kanadischen Provinz Ontario in der ersten Jahreshälfte 2013 öffentliche Anhörungen ab. In dieser Zeit erhielt und studierte die Behörde sowohl Eingaben der OPG wie auch Empfehlungen aus den eigenen Reihen. Zudem gingen 136 Einsprachen ein, die ebenfalls mit berücksichtigt wurden.

Eine Betriebseinschränkung besteht allerdings für die Reaktoren von Pickering-B, die vorerst nicht über mehr 210‘000 effektive Volllastbetriebsstunden hinaus betrieben werden dürfen. Die Behörde wird auf Ersuchen der OPG über die Aufhebung dieser Einschränkung zu einem späteren Zeitpunkt befinden, wozu die Betreiberin vorab verschiedene probabilistische Sicherheitsanalysen zu überarbeiten oder neu zu erstellen hat. Des Weiteren fordert die CNSC von der OPG ein Notfallinformationsdokument, das an die umgebenden Haushalte verteilt werden soll. Es umfasst einen Notfallplan und beschreibt die Zuständigkeit der in einem Notfall aktiven Organisationen. Die Behörde rechnet damit, dass das Informationsdokument Ende Juni 2014 gedruckt werden kann.

Quelle

M.B. nach CNSC, Medienmitteilung, 9. August 2013

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