Bezugsvertrag Kernkraftwerk Leibstadt wird in Beteiligung umgewandelt

Der Strombezugsvertrag zwischen der Alpiq AG und der BKW AG wird aufgelöst. Über diesen bezieht die BKW 5,3% des im Kernkraftwerk Leibstadt (KKL) produzierten Stroms. Der Bezugsvertrag soll durch eine 5-%-Beteiligung am KKL ersetzt werden, welche die BKW ihrerseits von der Alpiq übernimmt.

9. Feb. 2018

Durch die Auflösung des Strombezugsvertrags, der seit 1983 besteht, bezieht die BKW künftig bis zu 28’800 MWh weniger Strom aus dem Kernkraftwerk Leibstadt. Im Gegenzug tritt Alpiq eine direkte Beteiligung von 5,0% am Aktienkapital des KKL an die BKW ab. Dazu wird die BKW von der Alpiq AG die ehemaligen Aktien der Alpiq Suisse SA übernehmen. Alpiq AG reduziert somit ihre Direktbeteiligung um 5 Prozentpunkte und hält neu 27,4% am Aktienkapital des KKL.

Die Übertragung der Beteiligung am Kernkraftwerk Leibstadt untersteht dem Vorkaufsrecht der übrigen Aktionäre.

Quelle

M.A. nach Alpiq und BKW, Medienmitteilungen, 7. Februar 2018

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