Bonner Konsensgespräche zum Kernenergie-Ausstieg vertagt

Die ursprünglich auf den 9. März 1999 angesetzte zweite Runde der sogenannten Konsensgespräche zwischen der deutschen Regierung und Vertretern der Elektrizitätswirtschaft über den Ausstieg aus der Kernenergie wurde verschoben.

23. Feb. 1999

Die Regierung möchte statt dessen separate Gespräche mit den Elektrizitätsgesellschaften, Gewerkschaften und Umweltverbänden führen. Der vom grünen Umweltminister Jürgen Trittin überarbeitete Entwurf für ein neues Atomgesetz enthält kein Wiederaufarbeitungsverbot für abgebrannten Kernbrennstoff mehr. Die für den 3. März vorgesehene Behandlung des Gesetzes im Bundeskabinett wurde aber ebenfalls vertagt, nachdem verschiedene Ministerien Bedenken auch gegen Trittins neuen Entwurf geäussert hatten. Ein Gutachten der Universität Augsburg hat inzwischen bestätigt, dass ein deutsches Wiederaufarbeitungsverbot völkerrechtlich verbindliche Verträge mit Frankreich und Grossbritannien verletzen würde und die Betreiber der Wiederaufarbeitungsanlagen La Hague und Sellafield zu Schadenersatzforderungen berechtigt wären.
Einen zusätzlichen Dämpfer haben die Ausstiegspläne Bonns durch die kürzlich durchgeführten Wahlen im Bundesland Hessen erhalten. Die bisherige Linksregierung wurde dort gestürzt und durch eine CDU/FDP-Koalition ersetzt. Damit haben sich die Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat der Länder verändert: Der SPD-geführte Block verfügt jetzt nur noch über 33 von insgesamt 69 Stimmen, bisher waren es 38. Und das Atomgesetz müsste voraussichtlich vom Bundesrat abgesegnet werden.
Bei der Entsorgung radioaktiver Abfälle hält Trittin unbeirrt an den Plänen der Koalitionsvereinbarung fest (Bulletin 19/1998) und will die Erkundungsarbeiten für ein Endlager im Salzstock Gorleben unterbrechen, sobald geklärt ist, wie im Falle einer solchen Entscheidung "unnötige Regressansprüche" vermieden werden können. Dies werde voraussichtlich bis Ostern der Fall sein. Die Bundesregierung erklärte auf eine entsprechende Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, in Bezug auf den Endlagerstandort im deutschen Bundesland Niedersachsen bestünden Zweifel an dessen Eignung, "die es aus Vorsorgegründen geboten erscheinen lassen, weitere Standorte zu untersuchen, um einen Vergleich unter Sicherheitsaspekten zu ermöglichen".

Quelle

M.K. nach Auskunft des deutschen Atomforums vom 24. Februar 1999

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