Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Energiestrategie 2050

Der Bundesrat hat am 28. September 2012 ein erstes Massnahmenpaket für den schrittweisen Umbau der schweizerischen Energieversorgung in die Vernehmlassung geschickt. Damit will der Bundesrat den Energie- und Stromverbrauch pro Person senken, den Anteil fossiler Energie reduzieren und die nukleare Stromproduktion durch Effizienzgewinne und den Zubau erneuerbarer Energie ersetzen. Dazu beitragen sollen raschere, einfachere Bewilligungsverfahren sowie die Modernisierung und der Ausbau der Stromnetze.

28. Sep. 2012
Der Bundesrat präsentiert ein erstes Massnahmenpaket für den schrittweisen Umbau der schweizerischen Energieversorgung. Die nukleare Stromproduktion soll «durch Effizienzgewinne und den Zubau erneuerbarer Energie ersetzt werden», doch bleibt eine Lücke, weshalb der Bundesrat eine weitere Etappe anstrebt.
Der Bundesrat präsentiert ein erstes Massnahmenpaket für den schrittweisen Umbau der schweizerischen Energieversorgung. Die nukleare Stromproduktion soll «durch Effizienzgewinne und den Zubau erneuerbarer Energie ersetzt werden», doch bleibt eine Lücke, weshalb der Bundesrat eine weitere Etappe anstrebt.
Quelle: Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Bundesrat und Parlament haben nach der Nuklearkatastrophe in Fukushima vom 11. März 2011 den schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie beschlossen. Um dennoch eine zuverlässige und wirtschaftliche Energieversorgung der Schweiz sicherzustellen, setzt der Bundesrat auf einen etappenweisen Umbau des Energiesystems. Am 28. September 2012 hat er Vorschläge für die Schaffung der gesetzlichen Grundlagen zum ersten Massnahmenpaket verabschiedet und in die Vernehmlassung gesandt. Zur Umsetzung der Umbaumassnahmen sind eine Totalrevision des Energiegesetzes sowie Anpassungen an weiteren Gesetzen nötig. Die Vernehmlassung dauert bis am 31. Januar 2013.

Senkung des Energie- und Stromverbrauchs

Der Bundesrat will, dass der Energie- und Stromverbrauch sinkt. Der durchschnittliche Energieverbrauch pro Person und Jahr soll bis 2035 gegenüber dem Stand im Jahr 2000 um 35% reduziert werden. Der Stromverbrauch soll ab 2020 stabil bleiben. Bei der Wasserkraft ist bis 2035 ein Ausbau der Jahresproduktion auf mindestens 37’400 GWh vorgesehen. Die Produktion der übrigen erneuerbaren Energien soll bis 2035 auf 11’940 GWh steigen.

Energetische Sanierung von Gebäuden vorantreiben

Die wichtigsten Massnahmen liegen laut Vernehmlassungsunterlagen im Gebäudebereich. Dank der Verstärkung des Gebäudeprogramms sollen mehr Mittel zur Förderung energetischer Sanierungen zur Verfügung stehen. Die Effizienz wird zudem mit strengeren Standards für Neu- und Altbauten erhöht. Die energetischen Bauvorschriften der Kantone sind ebenfalls zu verschärfen. Bei der Mobilität soll die Effizienz unter anderem durch verschärfte CO2-Emissionsvorschriften für neue Personenwagen erhöht werden. Im Industriebereich sind verbindliche Zielvereinbarungen mit Unternehmen vorgesehen. Strenger werden Energieverbrauchsvorschriften für Elektrogeräte und Beleuchtung.

Steigerung des Anteils an erneuerbarer Energie

Die Vergütungssätze sollen angepasst werden. Der Kostendeckel soll gemäss Medienmitteilung des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) wegfallen, damit genügend Fördermittel zur Verfügung stehen. Einzig für die Fotovoltaik soll es weiterhin jährliche Kontingente für den Zubau geben. Weiter will der Bundesrat die Eigenverbrauchsregelung einführen. Damit können Betreiber dezentraler Anlagen den selbst produzierten Strom selber verbrauchen und müssen nur den Überschuss ins Netz einspeisen. Kleine Fotovoltaikanlagen (unter 10 kW Leistung) sollen aus der Einspeisevergütung herausgelöst werden und stattdessen eine einmalige Investitionshilfe erhalten (30% der Investitionskosten). Weiter sollen laut Bundesrat die Kantone Gebiete ausscheiden, in denen die Nutzung erneuerbarer Energien möglich ist. Für den Bau von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien sind möglichst rasche Bewilligungsverfahren vorzusehen. Das Energiegesetz legt gemäss Vorschlag neu fest, dass die Nutzung erneuerbarer Energien und ihr Ausbau in der Regel von nationalem Interesse sind, das gleich- oder höherwertig als Umwelt- und Landschaftsschutzinteressen zu gewichten ist.

Modernisierung und Erweiterung des Stromnetzes

Parallel zum Ausbau der Erneuerbaren und zur Einbindung in das europäische Stromnetz ist die Modernisierung sowie die Erweiterung des Stromnetzes und der Einsatz intelligenter Techniken nötig. Die Modernisierung und der Ausbau wären auch ohne den Ausstieg aus der Kernenergie notwendig geworden, meint der Bundesrat und sieht vor, im Stromversorgungsgesetz die nötigen Rechtsgrundlagen zur Einführung intelligenter Stromzähler (smart meters) zu schaffen. Zur Beschleunigung des Netzausbaus schlägt der Bundesrat vor, dass Beschwerden bei der Plangenehmigung von Stark- und Schwachstromanlagen nur noch dann bis vor Bundesgericht gezogen werden können, wenn es um Rechtsfragen grundsätzlicher Bedeutung geht. Die Behörden erhalten Ordnungsfristen von maximal zwei Jahren zur Durchführung der Sachplan- und Plangenehmigungsverfahren. Weitere Massnahmen zum Netzbereich wird die Strategie Stromnetze enthalten, deren Konzept der Bundesrat in diesem Herbst beraten wird.

Fossile Stromproduktion und Stromimporte

Zur Sicherstellung der Versorgung sind weiterhin Importe von Energieträgern und besonders von Strom nötig. Bis der Energiebedarf der Schweiz vollständig durch erneuerbare Energien gedeckt werden kann, ist der «befristete Ausbau der fossilen Stromproduktion mit Wärme-Kraft-Koppelung (WKK) und voraussichtlich Gaskombikraftwerken nötig».

Zweite Etappe der Energiestrategie 2050

Für die Zeit nach 2020 strebt der Bundesrat eine weitere Etappe an, «in der die Klima- und die Energiepolitik gemeinsam neu ausgerichtet werden». Dazu ist ein neuer Verfassungsartikel geplant, in dem die CO2-Abgabe und der Zuschlag für die Einspeisevergütung zu einer einzigen Energieabgabe zusammen geführt werden. Damit beabsichtigt der Bundesrat das Fördersystem kontinuierlich umzubauen in Richtung «eines zunehmend lenkenden Systems». Er hat dazu das Eidgenössische Finanzdepartement beauftragt, eine ökologische Steuerreform vorzubereiten. Bis im Sommer 2013 soll ein Anhörungsbericht mit verschiedenen Varianten zur Ausgestaltung der Abgabe, der Rückerstattung bzw. Kompensation sowie zu den ökologischen und volkswirtschaftlichen Auswirkungen erarbeitet werden. Als nächster Schritt soll bis Mitte 2014 eine Vernehmlassungsvorlage präsentiert werden. Mit der Reform sollen Anreize gesetzt werden, um die Energieeffizienz zu verbessern und den Energieverbrauch zu reduzieren.

Höhere Strompreise erwartet

Heute gibt die Schweiz rund CHF 31 Mrd. im Jahr für Energie aus. Davon entfallen rund CHF 9 Mrd. auf Strom. Die Preise der importierten Treibstoffe und des Heizöls sind in den vergangenen Jahren massiv gestiegen. Mit den vorgeschlagenen Massnahmen können Verbrauch und laut Bundesrat auch Ausgaben gesenkt werden. Gleichzeitig reduzieren sich Importe und Auslandabhängigkeit. Eine umgekehrte Entwicklung zeichnet sich beim Strom ab. Aufgrund der zum grössten Teil abgeschriebenen Produktionsanlagen und des Netzes sind die Endkundenpreise stabil oder sogar gesunken. Zudem variieren die Preise innerhalb der Schweiz um fast 40%. Mit der «derzeit noch teureren» Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, den Investitionen ins Netz und den «leicht höheren» öffentlichen Abgaben werden die derzeitigen Stromkosten eines Durchschnittshaushalts ansteigen. Heute liegen sie gemäss Eidgenössischer Elektrizitätskommission (ElCom) bei durchschnittlich CHF 890 im Jahr. Um den Werkplatz nicht zu stark zu belasten sieht der Bundesrat für die Grossverbraucher Ausnahmen von den Abgaben vor.

Quelle

D.S. nach Uvek, Medienmitteilung, 28. September 2012

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