Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Teilrevision der Kernenergieverordnung

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. Januar 2018 die Vernehmlassung zu einer Teilrevision der Kernenergieverordnung (KEV) sowie zu Anpassungen der Ausserbetriebnahmeverordnung, der Gefährdungsannahmenverordnung, der Strahlenschutzverordnung sowie der neuen, noch nicht in Kraft gesetzten Kernenergiehaftpflichtverordnung eröffnet.

11. Jan. 2018

Ziel der Teilrevision der KEV und der Anpassungen an drei anderen Verordnungen ist es, die Störfallanalyse und die vorläufige Ausserbetriebnahme von Kernkraftwerken sowie die Abklinglagerung von radioaktiven Abfällen aus Kernanlagen klarer zu regeln. Die Vernehmlassung dauert bis 17. April 2018.

Die neuen Bestimmungen sollen am 1. Januar 2019 in Kraft treten.

Quelle

M.A. nach BFE, Medienmitteilung, 10. Januar 2018

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