Deutschland: BfS erhält Genehmigung für Schacht Konrad

Der Planfeststellungsbeschluss für das geplante Endlager Schacht Konrad ist dem deutschen Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) am 5. Juni 2002 erteilt worden.

4. Juni 2002

Die Landesbehörde ist die zuständige Genehmigungsbehörde. Der Antrag wurde vor 20 Jahren von der damals noch zuständigen Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Braunschweig eingereicht. Das einlagerbare Abfallgebindevolumen von radioaktiven Abfällen mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung wird auf ca. 300'000 m3 begrenzt. Aktuelle Prognosen des BfS zum Abfallaufkommen in der Bundesrepublik unter Berücksichtigung des Ausstiegs aus der Kernenergienutzung waren zu einer erheblichen Mengenreduzierung gegenüber dem ursprünglich erwarteten Abfallaufkommen von ca. 650'000 m3 gekommen.
Kommunen, Bürgerinitiativen und Privatpersonen haben angekündigt, Klagen gegen die Genehmigung einzureichen. Das BfS rechnet deshalb mit mehrjährigen Gerichtsverfahren. Das Bergwerk wird bis zu einer gerichtlichen Entscheidung nicht zum einem Endlager umgerüstet.

Quelle

D.S. nach Mitteilung BfS vom 5. Juni 2002

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