Deutschland: Kernbrennstoffsteuer verfassungswidrig

Die von 2011 bis 2016 erhobene Abgabe auf Brennelemente ist verfassungswidrig. Zu diesem Schluss kommt das deutsche Bundesverfassungsgericht in seinem am 7. Juni 2017 veröffentlichten Urteil.

7. Juni 2017
«Ausserhalb der durch das Grundgesetz vorgegebenen Kompetenzordnung haben Bund und Länder kein Steuererfindungsrecht», befand das deutsche Bundesverfassungsgerichts. Die Brennelementsteuer sei keine Verbrauchssteuer.
«Ausserhalb der durch das Grundgesetz vorgegebenen Kompetenzordnung haben Bund und Länder kein Steuererfindungsrecht», befand das deutsche Bundesverfassungsgerichts. Die Brennelementsteuer sei keine Verbrauchssteuer.
Quelle: KKG

Die deutsche Kernbrennstoffsteuer ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, urteilte das Bundesverfassungsgericht. Da sich diese Steuer nicht dem Typ Verbrauchssteuer zuordnen lässt, fehlte dem Bundesgesetzgeber die Gesetzgebungskompetenz für deren Erlass, befand das Gericht.

Das Kernbrennstoffsteuergesetz war von Anfang 2011 bis Ende 2016 in Kraft. Besteuert wurde der Verbrauch von Kernbrennstoff (U-233 und U-235 sowie Pu-239 und Pu-241), der zur gewerblichen Erzeugung von elektrischer Energie verwendet wurde. Bei einem Steuersatz von EUR 145 (CHF 157) je Gramm Kernbrennstoff wurde bei Einführung der Steuer eine jährliche Einnahme von EUR 2,3 Mrd. (CHF 2,5 Mrd.) erwartet. Nach dem Reaktorunfall von Fukushima-Daiichi im März 2011 mussten jedoch im Zuge des beschlossenen Atomausstiegs 8 der 17 Kernkraftwerkseinheiten vom Netz, sodass sie Steuereinnahmen über die sechs Jahre insgesamt EUR 6,285 Mia. (CHF 6,820 Mia.) betrugen.

Die E.On AG, die EnBW Kernkraft GmbH (EnKK) und die RWE Power AG reichten bei den zuständigen Finanzgerichten Klage gegen die Kernbrennstoffsteuer ein, denn die Regierung hatte als Gegenzug für die Steuer eine längere Laufzeit zugesichert. Diese war mit dem beschleunigten Atomausstieg weggefallen. Das Finanzgericht Hamburg legte dem Bundesverfassungsgericht die Frage vor, ob das Kernbrennstoffsteuergesetz mit dem Grundgesetz unvereinbar sei.

Die EnBW erklärte in einer Mitteilung, sie habe stets betont, dass die Kernbrennstoffsteuer nach ihrer Überzeugung nicht verfassungskonform sei. Der Entscheid des Bundesverfassungsgerichts bestätige dies. Das Unternehmen geht davon aus, dass ihre Steuerzahlungen in der Höhe von insgesamt EUR 1,44 Mrd. (CHF 1,56 Mrd.) zuzüglich Zinsen zurückerstattet werden. Auch die RWE geht von einer Rückerstattung aus. Sie hat nach eigenen Angaben rund EUR 1,7 Mrd. (CHF 1,8 Mrd.) gezahlt. Bei der E.On sind es rund EUR 2,8 Mrd. (CHF 3,1 Mrd.).

Quelle

M.A. nach Bundesverfassungsgericht, sowie EnBW und RWE, Medienmitteilungen, 7. Juni 2017

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Zur Newsletter-Anmeldung

Profitieren Sie als Mitglied

Werden Sie Mitglied im grössten nuklearen Netzwerk der Schweiz!

Vorteile einer Mitgliedschaft