Die schweizerischen Kernanlagen wurden auch im Jahr 2004 sicher betrieben

Die schweizerischen Kernanlagen wurden auch im Jahr 2004 auf einem hohen Sicherheitsniveau betrieben und sind nach wie vor in gutem Zustand. Dies ist das wichtigste Fazit der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) in ihrem Rückblick aufs vergangene Jahr. In den fünf Kernkraftwerken hat die HSK sieben Vorkommnisse (Vorjahr: 14) gemäss ihren Richtlinien klassiert. Auf der international gebräuchlichen Störfallbewertungsskala (Ines) wurden zwei dieser Vorkommnisse der Stufe 1 zugeordnet. Im Paul Scherrer Institut (PSI) musste ein Transport mit radioaktiven Stoffen beanstandet werden. Dieses Vorkommnis wurde der Stufe 2 der Ines-Skala zugeordnet. Die Sicherheit im Strahlenschutz war für das Personal und die Bevölkerung jederzeit gewährleistet.

9. Jan. 2005

Kernkraftwerke

Die fünf Kernkraftwerke Beznau (Block 1 und 2), Mühleberg, Gösgen und Leibstadt wiesen im vergangenen Jahr ein sicheres Betriebsverhalten auf. Die HSK hat sich davon überzeugt, dass der sicherheitstechnische Zustand der Anlagen gut ist. Die Betriebsführung und Organisation in allen Werken entsprachen den Vorschriften und Regelwerken.
Die HSK klassierte nach ihren Richtlinien 7 (im Vorjahr 14) Vorkommnisse in den Kernkraftwerken. Auf die einzelnen Werke bezogen sind dies: zwei Vorkommnisse im KKW Beznau (beide im Block 1), eines im KKW Mühleberg, eines im KKW Gösgen und drei im KKW Leibstadt. Zwei der Vorkommnisse im KKW Leibstadt wurden auf der internationalen Bewertungsskala Ines (Stufen 1 bis 7) der Stufe 1 zugeordnet.
Dabei handelt es sich um zwei Fehler beim Wiederanfahren Ende Mai 2004 nach einer Zwischenabstellung, wobei im einen Fall der Aufheizgradient des Reaktorkühlmittels nicht eingehalten wurde und im andern Fall die Isolationsklappen des Drywells irrtümlich offen gelassen wurden. Unter den sieben Vorkommnissen befinden sich vier Reaktorschnellabschaltungen, zwei im Block 1 des KKW Beznau sowie je eine im KKW Mühleberg und im KKW Leibstadt. Die Sicherheit der Anlagen sowie der Strahlenschutz des Personals und der Bevölkerung waren durch die Vorkommnisse nicht beeinträchtigt.
Die HSK hat die von der NOK Ende 2002 eingereichten Unterlagen zur Periodischen Sicherheitsüberprüfung (PSÜ) für den Block 2 des KKW Beznau (KKB) überprüft und ihre Bewertung dazu im Frühjahr 2004 in einem Gutachten festgehalten. Die HSK bescheinigt dem KKB darin eine gute und zuverlässige Betriebserfahrung; zudem formulierte sie auch Auflagen für den Weiterbetrieb. Die PSÜ bildete die technische Grundlage zum Gesuch der NOK um Aufhebung der Befristung der Betriebsbewilligung. Der Bundesrat erteilte dem KKW Beznau für den Block 2 am 3. Dezember 2004 die unbefristete Betriebsbewilligung. Eine zweite Stellungnahme der HSK bezog sich auf die PSÜ für den Block 1, der schon seit seiner Betriebsaufnahme 1969 eine unbefristete Betriebsbewilligung hat.
Die Abgaben von radioaktiven Stoffen an die Umwelt via Abwasser und Abluft der Kernkraftwerke, des Zentralen Zwischenlagers und des PSI lagen auch im vergangenen Jahr weit unterhalb der in den Bewilligungen festgelegten Limiten. Sie ergaben - auch für Personen, die in direkter Nachbarschaft der Anlage leben - eine maximale, berechnete Dosis von weniger als 1 % der natürlichen jährlichen Strahlenexposition.

Paul Scherrer Institut

In dem von der HSK beaufsichtigten Bereich des Paul Scherrer Instituts (PSI) wurden alle Kernanlagen (z.B. Forschungsreaktor Proteus, Hotlabor) vorschriftsgemäss und unter Einhaltung der Strahlenschutzvorschriften betrieben.
Bei einem Transport radioaktiver Stoffe von einem Forschungslabor der ETH Zürich zu einem Forschungslabor des PSI trug sich im Jahr 2004 ein klassiertes Vorkommnis zu. Das PSI Hess den Transport ohne vorgängige Benachrichtigung der Aufsichtsbehörde und ohne Einholung der nötigen atomrechtlichen Bewilligung ausführen. Zudem gab es mehrere Verstösse gegen die Transport- und Gefahrgutvorschriften. Nach umfassenden Abklärungen zum Vorfall hat die HSK Ende Jahr 2004 das Vorkommnis mit Ines 2 eingestuft. Beim Transport waren die Sicherheit und der Strahlenschutz für Personal und Bevölkerung nicht beeinträchtigt. Die offenen verfahrensrechtlichen Fragen werden zurzeit vom Bundesamt für Energie abgeklärt.

Zentrales Zwischenlager

Ende 2004 standen in der Behälterlagerhalle des Zentralen Zwischenlagers der Zwilag in Würenlingen 18 Transport- und Lagerbehälter mit abgebrannten Brennelementen oder verglasten hochaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung sowie 6 Behälter mit radioaktiven Abfällen aus der Stilllegung des Versuchskernkraftwerks Lucens. In der Verbrennungs- und Schmelzanlage wurden im Berichtsjahr die zwei ersten Testphasen mit radioaktiven Abfällen durchgeführt. Dabei sind erneut betriebliche Störungen aufgetreten, die vor einer nächsten Verbrennungsaktion zu beheben sind.
Die Transporte abgebrannter Brennelemente sowie die Anlieferungen von hochradioaktiven Abfällen und abgebrannten Brennelementen zum Zentralen Zwischenlager wurden ordnungsgemäss und ohne radiologische Verunreinigungen durchgeführt.

Entsorgung radioaktiver Abfälle

Auch im Jahre 2004 nahm die behördliche Überprüfung des von der Nagra im Dezember 2002 eingereichten Entsorgungsnachweises für hochradioaktive und langlebige mittelradioaktive Abfälle viel Zeit und Aufwand in Anspruch. Dieses Projekt bezieht sich auf ein Modelllager im Opalinuston des Zürcher Weinlands. Es soll aufzeigen, dass die dauernde, sichere Entsorgung und Endlagerung dieser Kategorien von Abfällen in der Schweiz möglich ist. Die behördliche Überprüfung des Entsorgungsnachweises soll Mitte 2005 abgeschlossen sein. Anlässlich von vier Sitzungen des von der HSK geleiteten Technischen Forums wurden 47 von bisher 53 eingereichten technischen Fragen zum Entsorgungsnachweis zur Zufriedenheit der Fragesteller beantwortet. Zu diesen Themen finden sich auch Angaben im Internet.
Die HSK wird in ihrem jährlichen Aufsichtsbericht 2004 umfassend und ausführlich Stellung zu diesen und weiteren Themen nehmen. Der Bericht soll im April 2005 publiziert werden.

    Quelle

    Medienmitteilung der HSK, 10. Januar 2005

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