DOE handelt erste Entsorgungs-Entschädigung aus

Nach Gesetz wäre das amerikanische Energieministerium (DOE) seit dem 31. Januar 1998 verpflichtet, abgebrannte Brennelemente aus Kernkraftwerken zur späteren Entsorgung entgegenzunehmen. Weil es dieser Verpflichtung bisher nicht nachgekommen ist und folglich den Kernkraftwerken zusätzliche Kosten für die Zwischenlagerung entstehen, haben Kernkraftwerks-Betreiber schon verschiedentlich Schadenersatzklagen eingereicht.

24. Juli 2000

Jetzt haben sich das DOE und ein Elektrizitätsunternehmen, die Peco Energy, zum ersten Mal direkt über die Entschädigungsfrage geeinigt. Die Peco kann die Einzahlungen in den nuklearen Entsorgungsfonds kürzen, aber nur für ihr Kernkraftwerk Peach Bottom und sofern sie nachweisen kann, dass ihr zusätzliche Kosten entstehen, weil das DOE seine Entsorgungsaufgabe nicht erfüllt. Für Energieminister Bill Richardson stellt der Handel mit der Peco Energy einen Präzedenzfall dar, und er hofft, sich auf analoge Weise mit weiteren Kernkraftwerksbetreibern einigen zu können.

Quelle

M.S. nach NucNet, 25. Juli 2000

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