Einsicht in weitere Akten für Mühleberg-Einsprecher

Die Parteien, die gegen das Gesuch um eine unbefristete Betriebsbewilligung für das Kernkraftwerk Mühleberg (KKM) Einsprache eingereicht haben, erhalten Einsicht in weitere Akten. Dies hat das Bundesamt für Energie (BFE) am 21. April 2009 mitgeteilt.

26. Apr. 2009

Das KKM ist das einzige Kernkraftwerk der Schweiz, dessen Betriebsbewilligung noch befristet ist. Sie läuft am 31. Dezember 2012 ab. Am 25. Januar 2005 hatte die BKW FMB Energie AG deshalb als Eigentümerin des KKM die Bundesbehörden ersucht, die Befristung der Betriebsbewilligung des KKM vom 14. Dezember 1992 aufzuheben. Mehr als drei Jahre später wurden die Gesuchsunterlagen vom 13. Juni bis 14. Juli 2008 in den betroffenen Kantonen (Bern, Freiburg, Neuenburg, Waadt und Solothurn), Amtsbezirken und Gemeinden öffentlich aufgelegt. Rund 1900 Einsprachen waren daraufhin beim Bundesamt für Energie eingegangen.

Die Einsprecher können nun bis zum 26. Mai 2009 Einsicht in weitere Akten verlangen und allfällige Stellungnahmen einreichen. Eine öffentliche Auflage der Akten erfolge nicht, so das BFE.

Quelle

M.A. nach BFE, Pressemitteilung, 21. April 2009

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