Energiepolitische Ziele des Bundesrates für das Jahr 1999

Der Bundesrat hat seine Ziele für das Jahr 1999 formuliert, die auf den verschiedensten politischen Gebieten umgesetzt werden sollen.

31. Dez. 1998

Bei der Energiepolitik, die neben dem Verkehrsbereich einen weiteren zentralen Ansatzpunkt für Weichenstellungen in Richtung nachhaltiger Entwicklung bilde, sollen 1999 Grundsatzentscheide konkretisiert respektive vorbereitet werden, deren Wirkungen weit über das Jahr 2000 hinausreichen sollen. Im "Ziel 99-22: Massnahmen für eine marktgerechte und ökologisch ausgerichtete Energiepolitik" schreibt der Bundesrat dazu folgendes:
"Mit der Frage der Liberalisierung des Strommarktes, dem baldigen Ablauf des Kernenergie-Moratoriums, der zweckgebundenen Energieabgabe, dem Nachfolgeprogramm zum Aktionsprogramm Energie 2000 und der ökologischen Steuerreform stehen energiepolitische Entscheide von grosser Tragweite an. Der Bundesrat wird dem Parlament im ersten Halbjahr 1999 das Elektrizitätsmarktgesetz unterbreiten. Angesichts der Strommarktöffnung in der EU im Februar 1999 sollen mit dem Elektrizitätsmarktgesetz auch die Rahmenbedingungen für die Marktöffnung in der Schweiz geregelt werden. Insbesondere sollen die Betreiber von Elektrizitätswerken verpflichtet werden, auf nicht diskriminierende Weise Elektrizität für berechtigte Kunden durch ihr Netz zu leiten (Regulated Third party Access).
Über die Revision der Atomgesetzgebung soll 1999 die Vernehmlassung durchgeführt werden. Das neue Kernenergiegesetz wird das Verfahren und die Voraussetzungen der atomrechtlichen Bewilligungen zum Bau und zur Stilllegung von KKW sowie zur Entsorgung radioaktiver Abfälle und deren Finanzierung regeln. Allfällige neue Kernkraftwerke sollen dem fakultativen Referendum unterstellt werden. Das Kernenergiehaftpflichtgesetz soll anschliessend revidiert werden.
Als Übergangslösung spricht sich der Bundesrat für die Einführung einer zweckgebundenen Energieabgabe aus, für die in einem ersten Schritt die verfassungsmässige Grundlage zu schaffen ist, so wie sie von der UREK des Ständerates vorgeschlagen wurde. Die Energieabgabe ist so auszugestalten, dass sie in die neue Finanzordnung mit ökologischen Anreizen übergeführt werden kann.
Basierend auf den Erfahrungen des Aktionsprogrammes Energie 2000, dem energiepolitischen Dialog und den neuen Rechtsgrundlagen (Energiegesetz, CO2-Gesetz, Elektrizitätsmarktgesetz, Energieabgabe) wird der Bundesrat im ersten Halbjahr 1999 Entscheide für ein Nachfolgeprogramm für die Zeit nach 2000 fällen. Die Förderung der rationellen Energieverwendung und des Einsatzes erneuerbarer Energien werden prioritäre Ziele bleiben. Die staatlichen Massnahmen sollen durch freiwillige Massnahmen sowie partnerschaftliche Lösungen (Energieagenturen) ergänzt werden. Schliesslich soll die Wasserkraft auch nach 2000 das Rückgrat der schweizerischen Elektrizitätsversorgung bleiben."
In seinem "Ziel 99-20: Weiterführung einer nachhaltigen Umweltpolitik" befasst sich der Bundesrat neben der Gentechnologie und lufthygienischen Massnahmen mit dem Kyoto-Protokoll, wozu er schreibt: "Der Bundesrat wird 1999 die Ratifizierung des Kyoto-Protokolls zur Klimakonvention durch die Schweiz und parallel dazu die Grundlagen für die Umsetzung in der Schweiz vorbereiten. Dabei geht es vor allem um den Einsatz marktwirtschaftlicher Instrumente und deren Einbettung in die Schweizer Klimapolitik sowie um die projektbezogene internationale Zusammenarbeit."

Quelle

H.R. nach "Die Ziele des Bundesrates 1999"

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