Ensi aktualisiert Auslegungsgrundsätze für in Betrieb stehende Kernkraftwerke

Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) hat die Auslegungsanforderungen für Kernkraftwerke unter anderem im Hinblick auf auslegungsüberschreitende Störfälle den neuen internationalen Entwicklungen angepasst und verschärft. Ferner wurden verschiedene Regelungslücken geschlossen und die Lehren aus dem Reaktorunfall in Fukushima berücksichtigt. Teil 1 der neuen Richtlinie Ensi-G02 tritt nun in Kraft.

29. Sep. 2016

Mit der Richtlinie Ensi-G02 erfüllt das Ensi einen Auftrag aus der Kernenergieverordnung. Die Aufsichtsbehörde hat beschlossen, die Anforderungen in zwei Teile zu gliedern. In einem ersten Teil der Richtlinie Ensi-G02 werden die Grundsätze festgelegt, in einem zweiten Teil spezifische Anforderungen an einzelne Systeme und Bereiche. Der zweite Teil folgt mindestens ein Jahr später als der erste.

Die Grundsätze der nuklearen Sicherheit wie das Schutzzielkonzept, das Barrierenkonzept und das Konzept der gestaffelten Sicherheitsvorsorge bilden den zentralen Inhalt des ersten Teils der Ensi-G02. Er enthält Anforderungen an Systeme und Komponenten, welche für die verschiedenen Sicherheitsebenen der gestaffelten Sicherheitsvorsorge benötigt werden. Zudem werden Auslegungsanforderungen zum Schutz vor Störfällen formuliert und zwar nicht nur für Auslegungsstörfälle, sondern auch für schwere Unfälle. Speziell dazu werden Anforderungen an Notfallausrüstungen festgelegt.

Im zweiten Teil der Richtlinie Ensi-G02 werden spezifische Auslegungsanforderungen an bestimmte Systeme, Strukturen und Komponenten enthalten sein. Dieser Teil wird voraussichtlich im kommenden Jahr in die öffentliche Anhörung geschickt.

Die neue Richtlinie wird nach der Inkraftsetzung des Teils 2 der Richtlinie Ensi-G02 die alten HSK-Richtlinien HSK-R-16, HSK-R-40, HSK-R-101 und HSK-R-103 ersetzen. Sie wird zudem mit aktuellen internationalen Anforderungen wie zum Beispiel denen der Western European Nuclear Regulators Association (Wenra) abgeglichen sein.

Quelle

M.A. nach Ensi, Medienmitteilung, 26. September 2016

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