Ensi aktualisiert Regelwerk zur Aufsicht über Kernanlagen

Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) zieht drei Richtlinien zu Bau und Nachrüstung von Kernanlagen zurück und passt die Richtlinie Ensi-A04 «Gesuchsunterlagen für freigabepflichtige Änderungen» an. Diese Aktualisierung der Ensi-Richtlinien dient der Beseitigung von Doppelspurigkeiten unter der neuen Kernenergiegesetzgebung.

4. Mai 2016

Die Richtlinien HSK-R-04 «Aufsichtsverfahren beim Bau von Kernkraftwerken, Projektierung von Bauwerken», HSK-R-30 «Aufsichtsverfahren beim Bau und Betrieb von Kernanlagen» und HSK-R-31 «Aufsichtsverfahren beim Bau und dem Nachrüsten von Kernkraftwerken, 1E klassierte elektrische Ausrüstungen» wurden noch unter dem ehemaligen Atomgesetz verfasst. Deren Inhalte sind heute durch das Kernenergiegesetz, die Kernenergieverordnung und anderer Ensi-Richtlinien abgedeckt.

Aus diesem Grund hat das Ensi entschieden, diese drei Richtlinien auf den 1. Mai 2016 zurückzuziehen und die Richtlinie Ensi-A04 «Gesuchsunterlagen für freigabepflichtige Änderungen» auf diesen Zeitpunkt hin anzupassen.

Quelle

M.A. nach Ensi, Medienmitteilung, 28. April 2016

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