Ensi: Auslegungsanforderungen an Kernkraftwerke komplettiert

Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) hat sein Regelwerk zu den Auslegungsanforderungen für Kernkraftwerke aktualisiert. Die Richtlinie Ensi-G02 beinhaltet Anforderungen an in Betrieb stehende Kernkraftwerke, die Richtlinie Ensi-B12 thematisiert den Notfallschutz.

26. Aug. 2019

Nachdem das Ensi 2016 Sicherheitskonzepte und allgemeine Auslegungsanforderungen als ersten Teil der Richtlinie Ensi-G02 «Auslegungsgrundsätze für in Betrieb stehende Kernkraftwerke» veröffentlicht hat, liegt nun auch der zweite Teil mit spezifischen Auslegungsanforderungen vor. Einen Schwerpunkt bilden die Anforderungen an die Elektro- und Leittechnik.

Das Ensi hat die nun vollständige Aktualisierung der Auslegungsanforderungen als Richtlinie ENSI-G02 in einem Gesamtdokument veröffentlicht, das den bisherigen ersten Teil ersetzt. Mit der Ergänzung der Richtlinie Ensi-G02 um das umfangreiche Kapitel 7 erfüllt das Ensi eine Reihe internationaler Empfehlungen der Western European Nuclear Regulators Association (Wenra) und der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO).

Gleichzeitig hat das Ensi die Richtlinie Ensi-B12 zum Notfallschutz in Kernanlagen aktualisiert. Die Neuausgabe berücksichtigt Ergänzungen und Anpassungen aufgrund der Einführung der neuen Schweizer Notfallklassierung sowie Anforderungen an die Durchführung einer Studie zum radiologischen Schutz des Personals bei schweren Unfällen. Sie beinhaltet zudem Neuerungen und Erkenntnisse aus den Einsatzstrategien der Werke und regelt neu auch die Anforderungen an die Störfallvorschriften, die internen und externen Kommunikationsmittel sowie die Anforderungen an Notfallanzeigen sowie Zugangs-, Flucht- und Rettungswege.

Auslegungsanforderungen an die Störfallinstrumentierung, das Anlageinformationssystem, das Safety Parameter Display System, die Gefahrenmeldeanlage sowie die Steuerstellen sind von der Richtlinie Ensi-B12 in die Richtlinie Ensi-G02 überführt worden.

Quelle

M.A. nach Ensi, Medienmitteilung, 22. August 2019

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