Ensi empfiehlt Weiterbetrieb des PSI-Hotlabors

Die Sicherheitsstandards des Hotlabors am Paul Scherrer Institut (PSI) entsprechen den gesetzlichen Anforderungen. In einem Gutachten kommt das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) zum Schluss, dass der Weiterbetrieb des Hotlabors unter Berücksichtigung von vier Auflagen bewilligt werden kann.

25. Feb. 2016

In seinem Gutachten von 2014 zum Sicherheitsbericht des Hotlabors forderte das Ensi die Umsetzung von 37 Massnahmen. Bis zum 31. Januar 2016 hatte das Hotlabor 32 dieser Forderungen vollständig erfüllt, inklusive denjenigen, die das Ensi für die Erteilung der Betriebsbewilligung als wesentlich erachtete.

Laut Ensi sind derzeit drei Forderungen noch in Bearbeitung und zwei müssen bis zum 31. Dezember 2017 beziehungsweise 31. Dezember 2021 umgesetzt sein. Das Ensi schlägt nun gestützt auf dieser Situation im Addendum zum Gutachten von 2014 die Aufnahme von vier neuen Auflagen vor, an welche die Betriebsbewilligung des Hotlabors gekoppelt sein sollte. Diese betreffen die maximalen Mengen radioaktiven Materials, eine periodische Überprüfung des Sicherheitsberichts, die Einhaltung des quellenbezogenen Dosisrichtwertes und die Immissionsüberwachung.

Uvek entscheidet über Weiterbetrieb

Seit 1965 besitzt das PSI eine unbefristete Bewilligung für den Betrieb des Hotlabors. Um den seit der Inbetriebnahme geänderten und präzisierten Gesetzesgrundlagen Rechnung zu tragen reichte das PSI Ende Januar 2016 beim Bundesamt für Energie (BFE) einen Antrag zur Erneuerung der Betriebsbewilligung ein. Als Aufsichtsbehörde hat das Ensi zu prüfen, ob das Hotlabor den Anforderungen in Bezug auf die nukleare Sicherheit genügt. Derzeit läuft die öffentliche Auflage. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) entscheidet gestützt auf das Gutachten des Ensi, ob der Weiterbetrieb des Hotlabors bewilligt werden kann. Der Entscheid wird Anfang 2017 erwartet.

Quelle

M.A. nach Ensi, Medienmittteilung, 17. Februar 2016

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