Ensi fordert hohe Sicherheit bis zum letzten Betriebstag

Die BKW AG muss auch in der verbleibenden Laufzeit in die Sicherheit des Kernkraftwerks Mühleberg (KKM) investieren. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) fordert in einer Verfügung vom 14. November 2013 dementsprechende Massnahmen, um die Sicherheitsmarge bis zum letzten Betriebstag hoch zu halten.

22. Nov. 2013
Gemäss Ensi erfüllt das Kernkraftwerk Mühleberg heute die gesetzlichen Mindestanforderungen und verfügt darüber hinaus über eine Sicherheitsmarge. Das Ensi wird nach eigenen Angaben darauf bestehen, dass diese Marge bis letzten Betriebstag 2019 aufrechterhalten und damit deutlich über den gesetzlichen Ausserbetriebnahmekriterien bleibt.
Gemäss Ensi erfüllt das Kernkraftwerk Mühleberg heute die gesetzlichen Mindestanforderungen und verfügt darüber hinaus über eine Sicherheitsmarge. Das Ensi wird nach eigenen Angaben darauf bestehen, dass diese Marge bis letzten Betriebstag 2019 aufrechterhalten und damit deutlich über den gesetzlichen Ausserbetriebnahmekriterien bleibt.
Quelle: Nuklearforum Schweiz

Der Entscheid, das KKM bereits 2019 vom Netz zu nehmen entbinde die Betreiberin BKW nicht davon, weiter in die Sicherheit zu investieren, betonte Ensi-Direktor Hans Wanner: «Wir werden darauf bestehen, dass die Sicherheitsmarge bis zum letzten Betriebstag im Jahr 2019 wesentlich über den Ausserbetriebnahmekriterien bleibt.»

Nach Bekanntgabe des BKW-Entscheids überprüfte das Ensi die Entwicklung der Sicherheitsmarge unter der neuen Ausgangslage: «Die meisten Forderungen bleiben gegenüber jenen aus der letztjährigen Stellungnahme zum unbefristeten Langzeitbetrieb unverändert bestehen», fasste Georg Schwarz, Leiter des Aufsichtsbereichs Kernkraftwerke, die Verfügung zusammen. «Bei den Übrigen definieren die ursprünglichen Forderungen grundsätzlich das Sicherheitsniveau, das weiterhin anzustreben ist.»

Fünf der 18 Forderungen der Ensi-Verfügung muss das KKM bis Ende dieses Jahres umgesetzt haben, weitere elf im kommenden Jahr. Mit der verkürzten Laufzeit hätten sich gegenüber dem unbefristeten Langzeitbetrieb die Voraussetzungen geändert. Verschiedene Massnahmen, die für den unbefristeten Langzeitbetrieb vorgesehen sind, können erst bis 2017 realisiert werden. Diese werden somit bei einer Abschaltung 2019 nur zwei Jahre zum Tragen gekommen. Es sind dies die Stabilisierungsmassnahmen für den Kernmantel, die Verwirklichung der zusätzlichen erdbebenfesten und überflutungssicheren, von der Aare unabhängigen Kühlwasserversorgung (Programm Diwanas) und die Realisierung eines erdbebenfesten und überflutungssicheren Brennelementbecken-Kühlsystems sowie eines zusätzlichen Nachwärmeabfuhrsystems.

Für diese Nachrüstungen hat die BKW die Möglichkeit, neue Konzepte einzureichen. Abweichungen von den ursprünglichen Forderungen des Ensi für den unbefristeten Langzeitbetrieb seien aber mit einer Bedingung verknüpft: Die alternativen Massnahmen müssen die nötige Sicherheit gewährleisten können. Dies müsse die BKW in ihren Konzepten aufzeigen, die sie bis Ende Juni 2014 einzureichen habe. «Erst aufgrund dieser Konzepte werden wir entscheiden können, ob die vorgeschlagenen Massnahmen für den Weiterbetrieb des Kernkraftwerks Mühleberg bis 2019 genügen», stellte Hans Wanner klar.

Geordnete Stilllegung vorbereiten

Eine weitere zentrale Forderung an die BKW betrifft die Zeit nach der Ausserbetriebnahme. Auch beim Übergang vom Betrieb in den Nachbetrieb müsse ein hohes Mass an Sicherheit gewährleistet sein, so das Ensi. Die BKW habe deshalb bis Ende 2014 unter anderem aufzuzeigen, welche sicherheitsrelevanten Systeme und Anlagenteile für die Nachbetriebs- und die daran anschliessende Stilllegungsphase noch benötigt oder angepasst würden. Dabei müssten auch die Nachrüstmassnahmen berücksichtigt werden, die bis zur Ausserbetriebnahme umgesetzt werden. Weiter fordert das Ensi, dass die BKW die Art und den Umfang der Arbeiten darstellt und einen zeitlichen Ablauf vorlegt. Zudem müsse sie zeigen, wie viel radioaktiver Abfall und nicht kontaminiertes Material während der Restlaufzeit und der Nachbetriebsphase anfalle.

Quelle

M.A. nach Ensi, Medienmitteilung, 21. November 2013

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