Entsorgung der radioaktiven Abfälle in der Schweiz: Bund muss nachzahlen

Der Bund hat seit geraumer Zeit zu tiefe Beiträge an die Kosten der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) bezahlt. Berechnungen haben gezeigt, dass das Volumen der Bundesabfälle seit längerem deutlich grösser ist als zuvor angenommen. An seiner Sitzung vom 27. September 2019 hat der Bundesrat deshalb beschlossen, die aufgelaufene Schuld mit einer Einmalzahlung an die Nagra zu tilgen. Des Weiteren sollen die Jahresbeiträge des Bundes ab 2020 angepasst werden.

1. Okt. 2019

Der Bundesrat hatte am 30. November 2018 von den neuen Berechnungen zu den Kosten der Entsorgung der radioaktiven Abfälle im Verantwortungsbereich des Bundes Kenntnis genommen. Diese zeigten, dass das Volumen der Bundesabfälle seit geraumer Zeit deutlich grösser ist als ursprünglich angenommen und der Bundesanteil an den jährlichen Kosten zur Finanzierung der Nagra dadurch seit Jahren zu tief liegt. Der Bundesrat – neben den Schweizer Kernkraftwerksbetreibern und der Zwilag Zwischenlager Würenlingen AG ebenfalls Mitglied bei der Nagra – hat in der Folge das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem ETH-Bereich eine neue Finanzierungsvereinbarung mit den übrigen Genossenschaftern der Nagra auszuhandeln. Das Ergebnis dieser Verhandlungen liegt nun vor und wurde vom Bundesrat am 27. September genehmigt.

Der Bundesrat will demnach die bis zum 31. Dezember 2019 aufgelaufene Bundesschuld in Höhe von CHF 137,8 Mio. zuzüglich CHF 10,6 Mio. Mehrwertsteuer im Rahmen einer einmaligen Nachzahlung des Bundes an die Nagra abschliessend tilgen. Die Beiträge des Bundes ab 2020 werden angepasst. Dies nach Massgabe der volumenmässigen Anteile des Bundes am Total der radioaktiven Abfälle. Die Abfallvolumina sollen alle fünf Jahre im Rahmen des vom Bundesrat zu genehmigenden Entsorgungsprogramms überprüft und die Beiträge des Bundes ausgeglichen werden. Der Bundesrat wird die einmalige Nachzahlung und den neuen Jahresbeitrag dem Parlament in einer Nachmeldung zum Voranschlag 2020 zur Genehmigung unterbreiten.

Der Bund ist für die Entsorgung von radioaktiven Abfällen aus Medizin, Industrie und Forschung verantwortlich. Er bezahlt dafür jährliche Beiträge an die Kosten der Nagra. Diese Abfälle sollen später in geologischen Tiefenlagern entsorgt werden, zusammen mit den Abfällen der schweizerischen Kernkraftwerke, für welche die Betreiber der Kernkraftwerke verantwortlich sind.

Quelle

M.B. nach Bundesrat, Medienmitteilung, 27. September 2019

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