EU-Parlament will mehr Einfluss auf Strahlenschutz

Das Europäische Parlament schlägt vor, die Rechtsgrundlage eines Entwurfs für eine Richtlinie zu ändern, welche die grundlegenden Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung regeln soll. Damit soll das Parlament formell mehr Befugnis beim Inhalt der Richtlinie sagen können.

4. Nov. 2013

Am 24. Oktober 2013 verabschiedete das Europäische Parlament eine legislative Entschliessung zum Entwurf für eine «Richtlinie zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung». Der Entwurf hat zum Ziel, einheitliche Sicherheitsnormen für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung allgemein sowie von Patienten, Arbeitskräften und weiteren Personengruppen, die ionisierender Strahlung ausgesetzt sind, im Besonderen zu erlassen.

Die vorgeschlagene Anpassung soll die Rechtsgrundlage der Richtlinie ändern, damit das Parlament die Befugnis erhält, zusammen mit dem Ministerrat als gleichberechtigter Mitgesetzgeber aufzutreten. Mittlerweile ist das Mitgesetzgeber-Verfahren das am häufigsten angewandte Verfahren in der Rechtsetzung der EU.

Laut dem Vorschlag der Europäischen Kommission vom September 2011 bestimmt der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) die grundlegenden Sicherheitsnormen für den Schutz vor ionisierender Strahlung. Demnach bedürfte der Vorschlag lediglich der formellen Genehmigung des EU-Rats und einer unverbindlichen Stellungnahme des Parlaments. Am 23. September 2013 erklärte sich der Rechtausschuss des Parlaments damit einverstanden. Dieser Meinung schloss sich das Parlament nun nicht an. Es nahm zudem eine Reihe weiterer Änderungen an, so die Verringerung der maximal möglichen Strahlendosis während medizinischen Behandlungen.

Der Ministerrat der EU wird nun die Entschliessung des Parlaments prüfen und entscheiden, ob er die vorgeschlagenen Änderungen berücksichtigen will oder nicht.

Quelle

M.A. nach NucNet, 25. Oktober, und Europäischem Parlament, Legislative Entschliessung zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung, 24. Oktober 2013

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