Fessenheim darf weiterbetrieben werden

Das Kernkraftwerk Fessenheim im Elsass darf weiter in Betrieb bleiben. Das Appellationsgericht in Nancy hat die Klage des Trinationalen Atomschutzverbands (Tras) auf definitive Schliessung dieser Anlage abgelehnt. Damit bestätigt es ein früheres Urteil des Verwaltungsgerichts in Strassburg. Ein weiteres Urteil ist hängig.

17. Mai 2013

Das Verwaltungsgericht in Strassburg hatte bereits am 9. März 2011 in erster Instanz die Klage des Tras gegen die Electricité de France (EDF) – die Betreiberin von Fessenheim – abgewiesen. Daraufhin verlangte der Tras eine Neubeurteilung der Situation aufgrund der Ereignisse im japanischen Fukushima. Der Tras ist der Meinung, dass der Weiterbetrieb des Kernkraftwerks die Sicherheit der Bevölkerung in unzulässiger Weise gefährdet. Dem schloss sich das Gericht nicht an.

Quelle

M.A. nach Tras, Medienmitteilungen, 12. April, und 16. Mai 2013

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