Frankreich: weitere zehn Betriebsjahre für Bugey-4

Nach der Analyse der Ergebnisse der alle zehn Jahre durchgeführten umfassenden Sicherheitsüberprüfung von Bugey-4 ist die französische Autorité de sûreté nucléaire (ASN) zum Schluss gekommen, dass die 880-MW-Druckwassereinheit zehn weitere Jahre den Betrieb aufrechterhalten darf. Die Besitzerin und Betreiberin von Bugey-4 – die Electricité de France (EDF) – muss jedoch bestimmte Auflagen erfüllen.

6. Aug. 2013
Die Electricité de France (EDF) darf ihre Kernkraftwerkseinheit Bugey-4 weitere zehn Jahre betreiben, sofern sie termingerecht bestimmte Auflagen erfüllt.
Die Electricité de France (EDF) darf ihre Kernkraftwerkseinheit Bugey-4 weitere zehn Jahre betreiben, sofern sie termingerecht bestimmte Auflagen erfüllt.
Quelle: SeeSchloss@wikipedia.org

Bugey-4 ist laut ASN die fünfte Kernkraftwerkseinheit Frankreichs, die – hinter Tricastin-1, Fessenheim-1, Bugey-2 und Fessenheim-2 – nach 30 Jahren Laufzeit erneut überprüft wurde. Die Überprüfung von Bugey-4 fand zwischen dem 5. Februar und 25. Juni 2011 statt.

Die ASN berücksichtige bei ihrem Entscheid ebenfalls die aus dem Reaktorunfall in Fukushima-Daiichi gezogenen Lehren und Schlussfolgerungen mit zusätzlichen Sicherheitsprüfungen, die in Frankreich durchgeführt worden sind. Da die Einheit 4 und 2 des Kernkraftwerks Bugey baugleich sind, verlangt die ASN von der EDF die Umsetzung ähnlicher Auflagen wie bei Bugey-2. Zusätzlich müssen bei Bugey-4 einige reaktorspezifische Verfügungen aufgrund kleinerer Auslegungsunterschiede eingehalten werden.

In Frankreich sind 58 Kernkraftwerkseinheiten im kommerziellen Betrieb und eine EPR-Einheit – Flamanville-3 in der Normandie – im Bau.

Quelle

M.A. nach ASN, Medienmittteilung, 29. Juli 2013

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