Greenpeace-Klage gegen Cogema abgewiesen

Ein Berufungsgericht in Caen (Frankreich) hat am 12. Juni 2001 eine Klage der Organisation Greenpeace gegen die Cogema abgewiesen und die Organisation gleichzeitig dazu verurteilt, die Kosten der Verfahren zu tragen.

12. Juni 2001

Das Gericht erachtete die von Cogema angewendete Filtriermethode für die Abwässer, die aus der Wiederaufarbeitungsanlage La Hague durch eine Pipeline ins Meer abgegeben werden, als gesetzeskonform. Die entsprechenden Vorschriften wurden von der französischen Aufsichtsbehörde DSIN erlassen und werden von dieser auch überprüft.
Das Gericht befand mit Blick auf einige von Greenpeace-Tauchern am Auslass der Pipeline gesammelte Partikel, die grösser als 25 µm sind, diese stellten für die Öffentlichkeit und die Umwelt keine Gefahr dar: Die Partikel stammen gemäss Untersuchung vom Brauch- und Meteorwasser des Cogema-Geländes.

Quelle

H.R. nach Cogema, Pressemitteilung vom 13. Juni 2001

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