Internationale Sicherheitsvereinbarung am 8. Mai 2016 in Kraft
Die Änderung des Übereinkommens über den physischen Schutz von Kernmaterial (Convention on the Physical Protection of Nuclear Material, CPPNM) tritt am 8. Mai 2016 in Kraft. Das Übereinkommen wird das Risiko eines terroristischen Angriffs auf ein Kernkraftwerk reduzieren und den Schmuggel von Kernmaterial erschweren.
Mit der Änderung des CPPNM wurde insbesondere sein Geltungsbereich erweitert. Derzeit liegt der Schwerpunkt des Übereinkommens auf dem internationalen Transport von Kernmaterial. Die innerstaatliche Nutzung, Lagerung und Beförderung werden nun umfassender berücksichtigt, ebenso der Schutz von Kernmaterial und nuklearen Anlagen vor Sabotage. Ferner wird der Verantwortung der einzelnen Staaten für den physischen Schutz und den Schutz vertraulicher Informationen besondere Bedeutung beigemessen. Die Zusammenarbeit zwischen den Vertragsstaaten wird zudem erleichtert.
Damit die Änderung des Übereinkommens in Kraft treten kann, müssen zwei Drittel der Vertragsstaaten ihre Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunden hinterlegt haben. Mit der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde durch Nicaragua am 8. April 2016 wurde die Anzahl der 102 zustimmenden Vertragsstaaten erreicht, teilte die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO). Somit könne die Vereinbarung 30 Tage später in Kraft treten.
Die Schweiz hatte die Änderung bereits am 28. Oktober 2008 ratifiziert.
Quelle
M.A. nach IAEO, Medienmitteilung, 8. April 2016, und Ensi, Medienmitteilung, 1. Juni 2012