Jahresberichte 2017: Stilllegungs- und Entsorgungsfonds

In den von den Betreibern der Kernanlagen geäufneten Stilllegungs- und Entsorgungsfonds befanden sich Ende 2017 insgesamt CHF 7,732 Mrd. (2016: CHF 7,0 Mrd.). Die Anlagerenditen im Jahr 2017 betrugen rund 9,4% (2017: 6,4%). Dies geht aus den Jahresberichten und Jahresrechnungen hervor, die der Bundesrat am 6. September 2018 genehmigt hat.

25. Sep. 2018

Die Stilllegungs- und Entsorgungsfonds decken die Kosten für den Teil der Entsorgung der radioaktiven Abfälle und der ausgedienten Brennelemente, der nach Ausserbetriebnahme der Kernkraftwerke zu finanzieren ist, sowie für die Stilllegung der Kernkraftwerke und für das Zwischenlager. Die Fonds sind gemäss Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) der Aufsicht des Bundesrats unterstellt.

Stilllegungsfonds für Kernanlagen

Dieser Fonds stellt die Finanzierung der Kosten für die Stilllegung und den Abbruch der Kernanlagen sowie für die Entsorgung der dabei entstehenden radioaktiven Abfälle sicher. Die Stilllegungskosten für die fünf schweizerischen Kernkraftwerke und das Zentrale Zwischenlager in Würenlingen belaufen sich gemäss Verfügung des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) vom April 2018 auf CHF 3,779 Mrd. (Basis Kostenstudie 2016). Ende 2017 betrug das angesammelte Fondskapital CHF 2,493 Mrd. (2016: CHF 2,239 Mrd.). Gegenüber dem Soll-Betrag von CHF 2,250 Mrd. resultierte damit per Ende 2017 ein Überschuss von CHF 243 Mio. (2016: Überschuss von CHF 90 Mio.). Bei einer Anlagerendite von 9,41% (2016: 6,42%) weist die Erfolgsrechnung des Stilllegungsfonds 2017 einen Gewinn von CHF 212 Mio. aus (2016: Gewinn von CHF 128 Mio.).

Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke

Dieser Fonds deckt die Kosten für die Entsorgung der Betriebsabfälle und der ausgedienten Brennelemente, die nach der Ausserbetriebnahme der Kernkraftwerke anfallen. Die Gesamtkosten für die Entsorgung belaufen sich gemäss der im April 2018 erlassenen Verfügung des Uvek auf CHF 20,802 Mrd. (Basis Kostenstudie 2016 einschliesslich Anteil Bund von CHF 1,3 Mrd.). Darin enthalten sind auch Entsorgungskosten, die während des Betriebs anfallen (zum Beispiel für Untersuchungen der Nagra). Solche Kosten werden von den Betreibern laufend und direkt bezahlt. Bis Ende 2017 waren dies CHF 5,764 Mrd. Bis zur Ausserbetriebnahme der Kernkraftwerke werden weitere CHF 1,755 Mrd. dazu kommen. Die restlichen Kosten werden durch den Entsorgungsfonds gedeckt. Ende 2017 betrug das angesammelte Fondskapital CHF 5,239 Mrd. (2016: CHF 4,716 Mrd.). Gegenüber dem Soll-Betrag von CHF 4,684 Mrd. resultierte damit per Ende 2017 ein Überschuss von 555 Mio. (2016: CHF 245 Mio.). Bei einer Anlagerendite von 9,51% (2016: 6,35%) weist die Erfolgsrechnung des Entsorgungsfonds 2017 einen Gewinn von CHF 451 Mio. aus (2016: Gewinn von CHF 269 Mio.).

Quelle

M.A. nach BFE, Medienmitteilung, 14. September 2018

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