Japan: Klage gegen Sendai-Wiederinbetriebnahme abgelehnt

Der Kagoshima District Court in Japan hat eine Forderung von Anwohnern zurückgewiesen, die ein Wiederanfahren der Kernkraftwerkseinheiten Sendai-1 und -2 aus Sicherheitsgründen verhindern wollen.

23. Apr. 2015

Im Mai 2014 klagten Anwohner gegen das Wiederanfahren der Kernkraftwerkseinheiten Sendai-1 und -2 in der Präfektur Kagoshima. Sie sind der Meinung, dass die neuen Sicherheitsrichtlinien, welche die Nuclear Regulation Authority (NRA) im Juli 2013 eingeführt hat, zu lasch sind um das Kernkraftwerk vor Erdbeben und Vulkanen zu schützen.

Gestützt auf neueste wissenschaftliche Erkenntnisse ist das Gericht jetzt in seinem Urteil zum Schluss gekommen, dass an den Sicherheitsauflagen der NRA nichts auszusetzen sei. Die von den Klägern kritisierten Evakuierungspläne der Betreiberin Kyushu Electric Power Co. bezeichnete das Gericht als vernünftig. Ebenfalls habe die Kyushu das Erbebenrisiko angemessen berücksichtigt. Sendai-1 und -2 können nun nach Ansicht des Gerichts als erste Einheiten Japans wieder ans Netz gehen. Es wird jedoch erwartet, dass die Kläger Rekurs einlegen.

Die NRA begann bereits Ende März 2015 mit der Vorinbetriebnahme-Prüfung der Einheiten Sendai-1 und -2. Damit will sie sicherstellen, dass die beiden Einheiten die nach dem Reaktorunfall in Fukushima-Daiichi in Kraft getretenen verschärften Sicherheitsnormen erfüllen. Diese Prüfung ist die letzte Phase des Bewilligungsverfahrens, bevor die Reaktoren wieder hochgefahren werden dürfen. Zuvor hatte die NRA der Kyushu die definitive Bewilligung erteilt, an den Einheiten Nachrüstungen vorzunehmen. Laut Japan Atomic Industrial Forum (Jaif) will die Kyushu Anfang Juni 2015 den Kernbrennstoff in den Reaktorkern von Sendai-1 laden. Die kommerzielle Wiederinbetriebnahme ist für August vorgesehen. Sendai-1 (PWR, 846 MW) nahm 1983 den kommerziellen Betrieb auf und Sendai-2 (PWR, 846 MW) zwei Jahre später.

Mitte April 2015 hatte der Fukui District Court die Klage von Anwohnern gutgeheissen und in einer einstweiligen Verfügung die Wiederinbetriebnahme der zwei Kernkraftwerkseinheiten Takahama-3 und -4 untersagt. Die Kansai Electric Power Co., die Betreiberin des Kernkraftwerks, erhob dagegen Einsprache.

Quelle

M.A. nach NucNet, 22. April, sowie Jaif, Atoms in Japan, 20. März, 3. und 23. April 2015

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