Japan reorganisiert Aufsichtsbehörden

Das japanische Parlament hat ein Gesetz verabschiedet, das die staatliche Nuklearaufsicht neu organisiert. Mit dem neuen Gesetz wird ferner die Laufzeit der Kernkraftwerke Japans auf 40 Jahre begrenzt, wobei eine Verlängerung auf 60 Jahre möglich sein soll. Von den zwei Parlamentskammern hat zuletzt das Oberhaus am 20. Juni 2012 dem Gesetzesentwurf mit einer klaren Mehrheit zugestimmt.

28. Juni 2012

Die neue Nuclear Regulatory Authority (NRA) soll in den kommenden drei Monaten gebildet werden. Sie wird administrativ dem Umweltministerium angegliedert und übernimmt die Aufgaben der bisherigen Nuclear Safety Commission (NSC) mit erweiterten Kompetenzen besonders auch in Notfällen sowie der Nuclear and Industrial Safety Agency (Nisa). Letztere wird der Kommission als Sekretariat dienen und in die Nuclear Safety Agency (NSA) umbenannt. Ebenfalls in die Zuständigkeit der neuen NRA fallen jene Aufgaben des Ministry of Education, Culture, Sports, Science and Technology (Mext) und des Ministry of Land, Infrastructure, Transport and Tourism (Milt), welche die nukleare Sicherheit und Nonproliferation betreffen. Die bisherige Japan Nuclear Energy Safety Organization (JNES) wird umgehend in die NSA integriert.

Der NRC sollen fünf Mitglieder angehören. Der Vorsitzende und die vier Kommissionsmitglieder werden für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt, wobei die Amtszeit von zwei der anfänglich gewählten Kommissionsmitglieder auf zwei Jahre und die der anderen zwei auf drei Jahre begrenzt wird. Eine Wiederwahl ist ausgeschlossen.

Das neue Gesetz beschränkt die Betriebszeit der 50 Kernkraftwerkseinheiten Japans auf 40 Jahre. Eine einmalige Verlängerung auf maximal 60 Jahre ist jedoch möglich, vorausgesetzt, die von der NRA vorgegebenen Bestimmungen werden eingehalten. Die NRA erhält zudem die Kompetenz, Nachrüstmassnahmen aufgrund neuer technischer Erkenntnisse vorzuschreiben.

Quelle

M.B. nach Jaif, Atoms in Japan, 25. Juni 2012

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