Jodtabletten – neues Verteilkonzept ab Herbst 2014

Der Bundesrat hat entschieden, dass Jodtabletten ab Herbst 2014 der Bevölkerung im Umkreis von 50 km um jedes Kernkraftwerk vorverteilt werden. Bis anhin wurden die Tabletten nur Personen im Umkreis von 20 km abgegeben. Zuständig für die Verteilung der Jodtabletten ist das Bundesamt für Gesundheit (BAG).

28. Jan. 2014

Jodtabletten werden künftig all jenen Personen im Voraus verteilt, die innerhalb eines Radius von 50 km um ein Kernkraftwerk wohnen. Diese Änderung des Abgabekonzeptes wurde bereits nach dem Reaktorunfall im japanischen Fukushima-Daiichi beschlossen. Der Bundesrat hat nun die entsprechende Verordnung verabschiedet.

Bisher wurden die Jodtabletten im Umkreis von 20 Kilometern rund um ein Kernkraftwerk (KKW) im Voraus an die Bevölkerung verteilt. Für die übrige Bevölkerung werden die Jodtabletten heute dezentral in den Kantonen gelagert und müssten nach einem allfälligen KKW-Unfall innerhalb von zwölf Stunden an die Bewohnerinnen und Bewohner abgegeben werden. Da sich die Abgabe in grossen Agglomerationen wie Zürich, Basel oder Luzern innerhalb dieser Zeitspanne sehr schwierig gestaltet würde, werden die Jodtabletten künftig auch in diesen Gebieten vorverteilt. Insgesamt erhalten damit rund 4,6 Mio. Menschen Jodtabletten. Heute sind es rund 1,2 Mio.

Weil viele Menschen heute ausserhalb ihres Wohnortes arbeiten, werden Jodtabletten ebenfalls an die Betriebe in den betroffenen Gebieten abgegeben. So wird angestrebt, dass Personen auch während der Arbeitszeit, falls nötig, vorsorglich Jod einnehmen könnten.

Die Verteilung der Jodtabletten beginnt im Herbst 2014. Ab diesem Zeitpunkt werden die Jodtabletten per Post an die betroffenen Personen verschickt. Dabei erhält jede Person, Erwachsene und Kinder, eine Schachtel mit zwölf Tabletten. Die Tabletten sind zehn Jahre haltbar.

Weil die bereits vorverteilten Jodtabletten der Bevölkerung im Umkreis von 20 km (Zone 1 und Zone 2) um ein KKW ihr Ablaufdatum erreichen, werden sie in diesen Gebieten gleichzeitig ausgetauscht. Für alle Personen ausserhalb eines Umkreises von 50 km ändert sich im Vergleich zu heute nichts.

Die Kosten belaufen sich auf insgesamt CHF 30 Mio. und werden vollumfänglich von den KKW-Betreibern übernommen.

Swissnuclear: neues Verteilkonzept technisch unbegründet

Die swissnuclear, die sich bereits in der Vernehmlassung zur Teilrevision der Jodtabletten-Verordnung gegen eine Ausweitung der Verteilzonen ausgesprochen hatte, erklärte gegenüber den Medien: «Sicherheit und Schutz der Bevölkerung ist auch unser oberstes Ziel. Doch die revidierte Jodtabletten-Verordnung erhöht die Sicherheit der Bevölkerung gar nicht, obschon sie Mehrkosten von CHF 20 Mio. verursacht: eine Verteilung von Jodtabletten im Bereich von mehr als 20 km um ein Kernkraftwerk ist weder nötig noch angemessen.» Selbst im äusserst unwahrscheinlichen Fall eines Austritts bedeutender Mengen von Radioaktivität aus einem Schweizer KKW bliebe genügend Zeit, die bereits heute schon zentral gelagerten Tabletten zu verteilen. Die swissnuclear bezeichnet die Verteilung von Jodtabletten bis 50 km um jedes Kernkraftwerk als eine zusätzliche Vorsichtsmassnahme des Bundes, die politisch und nicht technisch begründet ist und stattdessen in der Bevölkerung eher Verunsicherung schafft. Auch käme die neue Regelung zum falschen Zeitpunkt, so die swissnuclear. Zuerst müssten die Arbeiten der Arbeitsgruppen ‹Referenzszenarien und Zoneneinteilung› im Rahmen der Arbeiten der interdepartementalen Arbeitsgruppe zur Überprüfung der Notfallschutzmassnahmen bei Extremereignissen in der Schweiz (IDA Nomex) abgewartet werden, bevor beurteilt werden könne, in welchen Gebieten der Schweiz eine zentrale oder dezentrale Versorgung der Bevölkerung mit Jodtabletten zielführend und angemessen wäre.

Quelle

M.A. nach BAG, und Ensi, Medienmitteilungen, sowie swissnuclear, Medienauskunft, 22.Januar 2014

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