Kanada: Pickering darf weiterhin Strom erzeugen

Die Ontario Power Generation Inc. (OPG) hat die von der Canadian Nuclear Safety Commission (CNSC) im Sommer 2013 verfügten Auflagen erfüllt und das Kernkraftwerk Pickering darf über seine auslegungstechnische Lebensdauer hinaus in Betrieb bleiben.

13. Juni 2014

Im August 2013 hatte die CNSC die Betriebsbewilligung der Candu-Reaktoren von Pickering-A (Pickering-1 und -4) und Pickering-B (Pickering-5, -6, -7 und -8) bis Ende August 2018 verlängert. Eine Betriebseinschränkung verblieb allerdings, denn die Druckröhren der Reaktoren durften vorerst höchstens bis zu 210’000 effektiven Volllastbetriebsstunden im Einsatz stehen – ihre auslegungstechnische Lebensdauer. Um diese Einschränkung aufzuheben, musste die OPG bestimmte Auflagen erfüllen und danach der CNSC ein Aufhebungsgesuch stellen.

Das im April 2014 eingereichte Gesuch bewilligte die CNSC nach Durchführung einer öffentlichen Anhörung Anfang Juni 2014, kurz bevor Pickering-6 die 210’000 effektiven Volllastbetriebsstunden erreicht hatte. Die Druckröhren der sechs Pickering-Einheiten dürfen nun bis zu 247’000 effektive Volllaststunden im Einsatz stehen. Die OPG muss jedoch noch bis August 2014 einen detaillierten Plan zur Risikominderung einreichen. Obwohl die Betriebsbewilligung bis Ende August 2018 gültig ist, muss die OPG weiterhin alle künftigen Sicherheitsanforderungen erfüllen.

Quelle

M.A. nach CNCS, Medienmitteilung, 3. Juni, und OPG, Gesuch, 21. März 2014

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