Kanton Bern zur Aufhebung der Befristung der Betriebsbewilligung für Mühleberg

Der Regierungsrat des Kantons Bern will, dass das Kernkraftwerk Mühleberg nur so lange betrieben wird, als damit «unüberbrückbare» Versorgungslücken geschlossen werden. Dies hält die Kantonsregierung in ihrer Stellungnahme an das Bundesamt für Energie zum Gesuch der BKW FMB Energie AG um Aufhebung der Befristung der Betriebsbewilligung für das Kernkraftwerk Mühleberg fest.

17. Sep. 2008

In ihrer Stellungnahme zum Gesuch der BKW setzt die Regierung voraus, dass der Betrieb des Kernkraftwerks Mühleberg sicherheitstechnisch verantwortbar und wirtschaftlich sinnvoll ist. Laut Medienmitteilung vom 11. September 2008 kann die Berner Regierung aufgrund der heutigen Energiesituation nicht beurteilen, bis zu welchem Zeitpunkt das Kernkraftwerk weiterbetrieben werden soll.

In der Energiestrategie 2006 sieht der Kanton Bern vor, dass bis ins Jahr 2035 80% des benötigten Stroms aus erneuerbaren Quellen stammen und die Kernenergie nicht mehr zur Stromerzeugung genutzt wird: «Um die Versorgung sicherzustellen, müssen die 2,9 Millionen Megawattstunden Strom aus dem Kernkraftwerk Mühleberg bis zum Auslaufen der Betriebsbewilligung auf andere Weise produziert werden.» Die Umsetzung der Energiestrategie biete Gewähr, dass der Kanton an einer echten Alternative zur Kernenergie arbeite, schreibt der Regierungsrat.

Quelle

M.A. nach Kanton Bern, Medienmitteilung, 11. September 2008

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