Kernenergiehaftpflichtverordnung: Versicherungsprämie für das Zwilag festgelegt

Das Zwischenlager Würenlingen (Zwilag) gilt als Kernanlage und untersteht damit auch dem Kernenergiehaftpflichtgesetz. Mit einer Änderung der Kernenergiehaftpflichtverordnung (KHV) hat der Bundesrat am 6. März 2000 die Versicherungsprämie für die Bundesdeckung für das Zwilag festgelegt.

5. März 2000

Die Versicherung ist für die Differenz zwischen der privat versicherten (SFr. 700 Mio.) und der gesetzlich vorgeschriebenen Deckungssumme (SFr. 1 Mrd.) abzuschliessen. Mit der Änderung der KHV hat der Bundesrat die Versicherungsprämie des Zwilag für die Bundesversicherung auf SFr. 265'000 pro Jahr festgelegt.

Quelle

H.R. nach Medienrohstoff des Uvek vom 6. März 2000

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