Kernkraftwerk Beznau-2 will unbefristete Betriebsbewilligung

Am 17. November 2000 haben die Nordostschweizerischen Kraftwerke (NOK) das Gesuch um Aufhebung der Befristung der Betriebsbewilligung für ihr Kernkraftwerk Beznau-2 (KKB-2) eingereicht. Nun liegen die notwendigen Unterlagen vollständig vor; diese werden gemäss Mitteilung des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) vom 5. März bis zum 5. Juni 2002 öffentlich aufgelegt.

28. Feb. 2002

Am 12. Dezember 1994 hatte der Bundesrat den NOK eine bis am 31. Dezember 2004 befristete Betriebsbewilligung für das KKB-2 erteilt. Mit ihrem Gesuch vom 17. November 2000 ersuchten die NOK um Aufhebung dieser Befristung. Sie begründeten dies wie folgt:

  • Gemäss Gesuch sind sämtliche Bedingungen und Auflagen der Betriebsbewilligung erfüllt, womit das KKB-2 vollumfänglich den gesetzlichen Anforderungen entspricht,
  • eine Befristung der Betriebsbewilligung ist aus Sicht der NOK sicherheitstechnisch nicht relevant, da die Behörde in Ausübung der Aufsicht jederzeit weitere Anordnungen treffen kann,
  • die Sicherheitsauflagen des Werks sind auf eine zeitlich nicht befristete Betriebsbewilligung ausgelegt
  • der Entwurf zu einem Kernenergiegesetz sieht keine Befristung der Betriebsbewilligungen von Kernkraftwerken vor.

Das Gesuch und die kürzlich beim Bund eingegangenen Unterlagen (Sicherheitsbericht und Hauptbericht der Probabilistischen Sicherheitsanalyse) werden nun vom 5. März bis am 5. Juni 2002 bei der Staatskanzlei des Kantons Aargau, beim Bezirksamt Zurzach, bei der Gemeindeverwaltung Döttingen und beim Bundesamt für Energie (BFE) in Ittigen/ Bern zur Einsichtnahme öffentlich aufgelegt.
Gegen die Erteilung der Bewilligung können gemäss Uvek diejenigen Personen und Organisationen Einsprache erheben, die durch den Betrieb des KKB-2 in besonderem Masse betroffen sind. Einsprachen können innert der Auflagefrist beim Bundesamt für Energie, 3003 Bern, eingereicht werden.
Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) und die Eidgenössische Kommission für die Sicherheit von Kernanlagen (KSA) werden das Gesuch der NOK prüfen. Das Gutachten der HSK und die Stellungnahme der KSA werden zu einem späteren Zeitpunkt ebenfalls öffentlich aufgelegt. Der Bundesrat wird voraussichtlich in der zweiten Hälfte 2004 über das Gesuch entscheiden.

Quelle

H.R. nach Uvek, Pressemitteilung vom 1. März 2002

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