Kernkraftwerke Leibstadt und Gösgen: keine Urkundenfälschung

Die Staatsanwaltschaften der Kantone Aargau und Solothurn haben die Verfahren wegen angeblicher Bilanzfälschung gegen die Kernkraftwerk Leibstadt AG und die Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG eingestellt. Die Untersuchungen ergaben, dass die Unternehmen ihre Bilanz nicht gefälscht hatten.

20. Nov. 2013
Vorwürfe abgewiesen: Die Bilanzierung der Kernkraftwerk Leibstadt AG und der Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG sind korrekt.
Vorwürfe abgewiesen: Die Bilanzierung der Kernkraftwerk Leibstadt AG und der Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG sind korrekt.
Quelle: Ivo Stalder/KKL und KKG

Am 19. Dezember 2012 hatten der Trinationale Atomschutzverband (Tras) und die Greenpeace Schweiz bei der Bundesanwaltschaft Strafanzeige gegen die Kernkraftwerk Leibstadt AG und die Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG sowie gegen unbekannte natürliche Personen eingereicht. Sie warfen den beiden Unternehmen vor, die Bilanzen von 2011 gefälscht zu haben. Die Bundesanwaltschaft leitete die Anzeigen an die zuständigen Staatsanwaltschaften der Kantone Aargau und Solothurn weiter. Beide Staatsanwaltschaften eröffneten daraufhin eine Strafuntersuchung wegen Urkundenfälschung.

Nach Abschluss der Ermittlungen kamen beide Staatsanwaltschaften unabhängig voneinander zum Schluss, dass die Kernkraftwerk Leibstadt AG und die Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG die drei beanstandeten Aktivpositionen in der Bilanz per 31. Dezember 2011 korrekt verbucht hätten. Die finanzielle Situation der Unternehmen werde darin richtig dargestellt. Es lägen keine Hinweise vor, dass die Verantwortlichen irgendwelche Täuschungsabsichten gehegt hätten, zumal die Jahresrechnung und deren Anhang die Vermögenslage korrekt und transparent festhielten. Der anfängliche Tatverdacht der Urkundenfälschung habe sich somit nicht erhärtet. Die Staatsanwaltschaften haben daher die Strafverfahren eingestellt.

Nach Überprüfungen hatten beide Unternehmen die Anschuldigungen des Tras und der Greenpeace schon Anfang Februar 2013 als haltlos zurückgewiesen.

Quelle

M.A. nach Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau, und Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn, Medienmitteilungen, 19. November 2013

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