KKM: Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Nachweis der Hochwassersicherheit

Das Bundesverwaltungsgericht hat einer Beschwerde von zwei Anwohnern des Kernkraftwerks Mühleberg (KKM) teilweise Recht gegeben, den Hauptbeschwerdepunkt aber abgewiesen: Mobile Ausrüstung darf unter bestimmten Umständen zur Beherrschung von Auslegungsstörfällen kreditiert werden. Es hat jedoch die Verfügung des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats (Ensi) aufgehoben und verlangt zusätzliche Informationen.

28. Mai 2018

Aus Sicht des Bundesverwaltungsgerichts wird das Prinzip der gestaffelten Sicherheitsvorsorge nicht verletzt, wenn mobile Mittel, die nicht klassiert sind, sowie interne Notfallschutzmassnahmen für die Störfallbeherrschung verwendet werden. Konkret dürfen also mobile Pumpen unter bestimmten Randbedingungen dazu verwendet werden, einen Störfall auf der Sicherheitsebene 3 zu bewältigen, teilte das Ensi nach der Urteilsverkündung mit. Das Bundesverwaltungsgericht hält in seinem Urteil fest, dass es nicht ersichtlich sei, dass das Ensi seine Aufsichtspflicht verletzt hat, indem es den deterministischen Nachweis zur Beherrschung eines 10ʼ000-jährlichen Hochwassers als erbracht annahm. Zudem darf nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts das Hochreservoir Runtigenrain für die Störfallbeherrschung kreditiert werden. Das Gericht wies die entsprechende Beschwerde ab, da das Ensi bei der im Rahmen seiner Aufsicht über das KKM vorgenommenen Kreditierung von «Accident-Management»-Massnahmen nicht gegen geltendes Recht verstiess.

Neue Verfügung von Ensi verlangt

Das Bundesverwaltungsgericht hob in seinem Urteil jedoch auch die Verfügung des Ensi auf. Es beauftragte das Ensi, zusätzliche Abklärungen vorzunehmen. So soll die Aufsichtsbehörde in einer neuen Verfügung Begründungen nachliefern und die Stellungnahmen externer Fachstellen einholen.

Gemäss Ensi warfen die Beschwerdeführer der Aufsichtsbehörde 2012 vor, mit ihrem Entscheid, die internen Notfallschutzmassnahmen und insbesondere nicht klassierte, mobile Systeme für den Nachweis der Beherrschung des 10’000-jährlichen Hochwassers im KKM zu kreditieren, das Konzept der gestaffelten Sicherheitsvorsorge verletzt zu haben. Zudem waren sie im weiteren Verlauf des Verfahrens der Meinung, das Ensi habe das Hochreservoir Runtigenrain unrechtmässig kreditiert, da dieses nicht auf dem Anlagengelände sei.

Quelle

M.B. nach Ensi, Medienmitteilung, 24. Mai 2018

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