Nationalrat will Kantonsveto gegen geologische Tiefenlager wieder einführen

Der Nationalrat hat am 16. September 2013 einer Standesinitiative des Kantons Nidwalden zugestimmt, die verlangt, im Kernenergiegesetz Bestimmungen aufzunehmen, die dafür sorgen, dass einem Standortkanton oder einer Standortregion in der Schweiz nicht gegen ihren Willen ein Tiefenlager für radioaktive Abfälle aufgezwungen werden kann.

18. Sep. 2013

Die vorberatende Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (Urek-N) hatte am 7. Mai 2013 mit 14 zu 10 Stimmen beantragt, der Standesinitiative Nidwaldens zur Änderung des Kernenergiegesetzes (Geschäftsnummer 12.319) keine Folge zu geben. Sie verlangt, dass einem Standortkanton oder einer Standortregion kein Tiefenlager für radioaktive Abfälle aufgezwungen werden darf.

Die Minderheit der Urek-N begründete ihre Zustimmung zur Standesinitiative insbesondere aus demokratiepolitischer und föderalistischer Sicht. Es sei geradezu unschweizerisch, der von der Lösung eines grossen nationalen Problems betroffenen Bevölkerung eine direkte Mitbestimmung zu verweigern. Die im Rahmen des Sachplanverfahrens vorgesehene Mitsprache sei zwar gut, ermögliche aber letztlich kein «Ja oder Nein» zum Tiefenlager. Nur die Möglichkeit eines Vetos der betroffenen Bevölkerung schaffe Vertrauen und es zwinge die Verantwortlichen, mit Fakten zu überzeugen. Die Kommissionmehrheit argumentierte vergeblich, dass mit einem Vetorecht der Standortkantone die technisch beste Lösung für ein Tiefenlager verhindert werde. Der Nationalrat folgte der Kommissionsminderheit und sprach sich mit 111 Ja- zu 68 Neinstimmen dafür aus, der Initiative Folge zu geben.

Da der Ständerat die Initiative in der Frühjahrssession 2013 abgelehnt hatte, muss sich dieser nun nochmals mit dem Anliegen befassen.

Quelle

M.A. nach Amtlichem Bulletin, 16. September 2013

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