Neuausgabe der Richtlinie Ensi-A01

Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat Ensi hat die Richtlinie Ensi-A01 «Anforderungen an die deterministische technische Sicherheitsanalyse» überarbeitet. Die Neuausgabe berücksichtigt neue internationale Empfehlungen. Zudem werden Auslegungsanforderungen der Richtlinie Ensi-G02 von der Nachweisführung getrennt.

8. Okt. 2018

Die aus dem Jahr 2009 stammende Richtlinie Ensi-A01 wurde insgesamt dem aktuellen Stand der Technik angepasst. Die Behörde übernahm bei der Aktualisierung zudem Anforderungen der Western European Nuclear Regulators Association (Wenra). Die Wenra hatte nach den Ereignissen in Fukushima die «Safety Reference Levels» aktualisiert, die unter anderem detaillierte Anforderungen an die Störfallbeherrschung auf den Sicherheitsebenen 3 und 4a stellen. Diese Anforderungen hat das Ensi nun in der Richtlinie Ensi-A01 übernommen.

Mit der Richtlinie Ensi-G02 «Auslegungsgrundsätze für in Betrieb stehende Kernkraftwerke: Sicherheitskonzepte und Auslegungsanforderungen» werden Auslegungsanforderungen an Kernkraftwerke formuliert. Die entsprechende Nachweisführung wird in der Richtlinie Ensi-A01 geregelt. Sie vermeidet eine Vermischung von Auslegungsanforderungen und der Nachweisführung im Regelwerk, so das Ensi. Die Behörde fügt hinzu, dass für die radiologische Sicherheitsanalyse die Richtlinien Ensi-A08 «Quelltermanalyse: Umfang, Methodik und Randbedingungen» und Ensi-G14 «Berechnung der Strahlenexposition in der Umgebung» gelten.

Zum Entwurf der Neuausgabe der Richtlinie Ensi-A01 wurde eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Diese dauerte vom 25. Juli 2017 bis zum 28. Februar 2018.

Quelle

M.B. nach Ensi, Medienmitteilung, 25. September 2018

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