Richtlinie zur Dokumentationspflicht in Kraft

Kernanlagen müssen ihren Betrieb nachvollziehbar dokumentieren und die Dokumente aufbewahren. Dazu hat das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) am 7. Juli 2014 eine Richtlinie in Kraft gesetzt.

15. Juli 2014

Das Ensi hat eine Richtlinie zur Dokumentationspflicht des Betriebs von Kernanlagen in Kraft gesetzt. Die neue Richtlinie Ensi-G09 regelt Inhalt und Umfang der Dokumentation gemäss Anhang 3 der Kernenergieverordnung (KEV, SR 732.11) sowie der Dokumentation gemäss der Verordnung über die Anforderungen an das Personal von Kernanlagen (VAPK, SR 732.143.1).

Mit der Richtlinie werden eine Reihe von Vorgaben der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEO) und der Western European Nuclear Regulators’ Association (Wenra) in das Schweizer Regelwerk aufgenommen.

Quelle

M.A. nach Ensi, Medienmitteilung, 8. Juli 2014

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