Solothurner Regierungsrat äussert sich zur Sicherheitsüberprüfung Gösgen

Zwischen dem Kernkraftwerk Gösgen (KKG) und der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) hätten mehrere Aussprachen über von der Behörde verfügte Sicherheitsmassnahmen stattgefunden.

22. Okt. 2000

In einigen Fragen gebe es eine Annäherung der Standpunkte oder eine Einigung, einige Punkte seien noch nicht abschliessend diskutiert worden. Dies teilte der Solothurner Regierungsrat auf die Kleine Anfrage "Anfechtung der Sicherheitsverfügung der HSK durch das KKW Gösgen" von Kantonsrat Georg Hasenfratz (SP, Olten) mit.
Die HSK unterzog das KKG einer periodischen Sicherheitsüberprüfung. Der dazugehörige Bericht vom November 1999 - er kann im Internet unter www.hsk.psi.ch/aktuel.html eingesehen werden - wurde in Verfügungsform erlassen. Er bestätigt, dass im KKG ein hohes Mass an technischer Sicherheitsvorsorge getroffen ist. Die Ergebnisse der wiederkehrenden Prüfungen hätten bisher keine Hinweise auf eine alterungsbedingte Verschlechterung des Zustandes sicherheitstechnisch relevanter Komponenten und Rohrleitungen gegeben. Aufgrund der Ergebnisse der Überprüfung verlangt die HSK aber auch Massnahmen zur weiteren Erhöhung der Sicherheit.
Gemäss Solothurner Regierungsrat hat sich das KKG über 16 Punkte der Verfügung beschwert. Unter anderem verlange es, dass Massnahmen gestrichen werden, die keinen erkennbaren Sicherheitsgewinn brächten. Das Verfahren sei vor dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) hängig. Es gelte festzuhalten, dass von der HSK keine Massnahmen verlangt werden, die unter Kategorie I fallen. Diese sind definiert als Massnahmen, die "zur Gewährleistung der Anlagensicherheit erforderlich sind, da sonst eine unzulässige Gefährdung der in der Schweiz lebenden Bevölkerung oder des Kraftwerkspersonals eintreten könnte" (vgl. Bericht, Kapitel 10).

Quelle

M.S. nach Protokoll des Solothurner Regierungsrates, 23. Oktober 2000

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