Spanien: keine Genehmigung für Uranprojekt

Der Antrag der Berkeley Energía Plc auf den Bau einer Anlage zur Herstellung von Urankonzentrat im Rahmen des Salamanca-Projekts in Westspanien ist vom zuständigen Ministerium abgelehnt worden.

8. Dez. 2021
Uranmine Salamanca in Spanien
Uranmine Salamanca in Spanien: keine Baugenehmigung für Anlage zur Herstellung von Urankonzentrat.
Quelle: Berkeley Energía

Die Berkeley Energía, die Niederlassungen in Spanien und Australien unterhält, wurde informiert, dass der Antrag zum den Bau der Anlage zur Herstellung von Urankonzentrat in Retortillo in der Provinz Salamanca abgelehnt wurde, teilte das Ministerium für den ökologischen Wandel (Mitego) in einer Erklärung mit.

Der Consejo de Seguridad Nuclear (CSN) hatte sich bereits im Juli 2021 in einem verbindlichen Entscheid gegen das Projekt ausgesprochen. Die Berkeley Energía erklärte damals, dass sie darüber äusserst enttäuscht sei und Optionen zur Wahrung ihrer Interessen prüfen werde. Sie unterbreitete daraufhin einen ergänzenden Bericht, in dem sie alle Beanstandungen berichtigte und beantragte eine Neubewertung des Antrags.

«Wie bereits berichtet, weist Berkeley die Einschätzung des CSN entschieden zurück. Nach Ansicht des Unternehmens hat der CSN einen willkürliche Entscheid getroffen, wobei die technischen Aspekte, die als Begründung für den negativen Bericht herangezogen wurden, sowohl technisch als auch rechtlich unzureichend sind», erklärte das Unternehmen nach dem Entscheid des Mitego.

Die Salamanca-Mine ist die grösste ihrer Art in Europa. Nach Angaben der Berkeley Energía könnte Salamanca in den geplanten 14 Betriebsjahren jährlich bis zu 4,4 Mio. Pfund Uran produzieren.

Im Oktober 2018 erklärte der damalige Vorstandsvorsitzende von Berkeley Energía, Paul Atherley, den Anlegern, das Unternehmen sei weiterhin «fest entschlossen», Salamanca zu entwickeln. Er räumte aber ein, dass weitere Investitionen davon abhängen, ob das Unternehmen die Genehmigung für den Baubeginn erhalte.

Quelle

M.A. nach Miteco, Medienmitteilung, 26. November 2021

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