Spanien: neues Dekret positiv für Santa Maria de Garona

Für spanische Kernkraftwerke, die nicht aus Sicherheitsgründen vom Netz genommen worden sind, dürfen die Betreiber laut einer neuen Verordnung die Erneuerung der Betriebsbewilligung beantragen.

26. Feb. 2014
Die Revision eines Königlichen Dekrets könnte zum Weiterbetrieb des abgeschalteten Kernkraftwerks Santa Maria de Garona führen.
Die Revision eines Königlichen Dekrets könnte zum Weiterbetrieb des abgeschalteten Kernkraftwerks Santa Maria de Garona führen.
Quelle: Nuclenor

Im Rahmen der vom spanischen Ministerrat genehmigten Revision der Verordnung über nukleare und radioaktive Einrichtungen dürfen Betreiber die Erneuerung der Betriebsgenehmigung für ein bereits vom Netz genommenes Kernkraftwerk beantragen, sofern dieses nicht aus Sicherheits- oder Strahlenschutzgründen abgeschaltet werden musste. Das Gesuch muss innerhalb eines Jahres nach dem Abschalttermin eingereicht werden.

Das Foro de la Industria Nuclear Espanola bezeichnete die Revision als «positiv». «Mit diesem Entscheid bewegt sich unser Land in Richtung stabiler Energiequellen, die reichlich vorhanden, zuverlässig, sauber und diversifiziert sind», erklärte das Foro. Damit würden die eigenen Energieressourcen erhöht und folglich die Auslandsabhängigkeit verringert.

Neue Betriebsbewilligung für Santa Maria de Garona?

Die Revision des Dekrets eröffnet der Energieversorgerin Nuclenor SA – der Betreiberin von Garona – die Möglichkeit, eine Erneuerung der Betriebsgenehmigung für ihr Kernkraftwerk zu beantragen. Das 1971 in Betrieb genommene Kernkraftwerk Garona (BWR, 446 MW) musste am 6. Juli 2013 definitiv vom Netz gehen, da die Nuclenor die Frist zum Einreichen eines Gesuchs zur Laufzeitverlängerung verstreichen liess. Das Unternehmen begründete dies damals mit den wirtschaftlichen Unsicherheiten der geplanten Energiereform in Spanien. Die spanische nukleare Aufsichtsbehörde, der Consejo de Seguridad Nuclear (CSN), hatte zuvor bestätigt, dass keine sicherheitstechnischen Gründe gegen einen Weiterbetrieb bis 2019 sprächen, sofern gewisse Auflagen erfüllt würden. Die Nuclenor erklärte, sie werde nun die neuen Bedingungen für die Einreichung eines Gesuchs zur Erneuerung der Betriebsbewilligung untersuchen. Es müsste bis Anfang Juli 2014 eingereicht sein.

Quelle

M.A. nach Nuclenor, Medienmitteilung, Foro nuclear, 21. Februar 2014

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