Stadt Zürich: Ausstiegsdatum 2034 in Gemeindeordnung

Der Stadtrat von Zürich unterbreitet dem Gemeinderat auf dessen Verlangen eine Vorlage, die in der Gemeindeordnung ein fixes Datum, das Jahr 2034, für den Ausstieg aus der Kernenergie vorsieht. Der Stadtrat hält fest, dass er diese Ergänzung ablehnt. Er bevorzugt den Verkauf der Kernkraftwerksbeteiligungen als praktikablen Weg, um das Ziel des Kernenergieausstiegs zu erreichen.

20. März 2015

Vor knapp einem Jahr hatte der Stadtrat dem Gemeinderat beantragt, die Beteiligung der Stadt Zürich an der Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG und an der Aktiengesellschaft für Kernenergiebeteiligungen Luzern (Akeb) in eigener Kompetenz veräussern zu können. So wollte er die Motion für einen Ausstieg aus der Kernenergie bis spätestens 2034 umsetzen. Der Gemeinderat wies den Antrag zurück und verlangte eine Vorlage, mit der das konkrete Ausstiegsdatum in der Gemeindeordnung verankert wird. Er wollte zuerst das energiepolitische Ziel definieren und dann erst über eine Kompetenzdelegation befinden.

Nun unterbreitet der Stadtrat dem Gemeinderat eine entsprechende Vorlage. In der Gemeindeordnung soll inskünftig folgender Satz stehen: «Die Beteiligung der Gemeinde an Atomkraftwerken sowie der Bezug von Atomstrom sind längstens bis zum Jahr 2034 zulässig.»

Ausstieg nur mit Verkauf möglich

Der Stadtrat hob in einer Medienmitteilung noch einmal seine grundlegenden Zweifel hervor, ob die Ergänzung in der Gemeindeordnung tatsächlich geeignet sei, den angestrebten Ausstieg aus der Kernenergie zu erreichen. Aus seiner Sicht ist dieser nur möglich, indem die Stadt Zürich ihre Beteiligungen an Kernkraftwerken verkauft. Ein solcher Verkauf sei aber ein hürdenreiches Geschäft, so der Stadtrat. Nicht nur muss die Stadt Zürich selber eine Käuferin für ihre Aktien finden, sondern es braucht dazu auch die Zustimmung der Stimmberechtigten. Dadurch vergingen Monate, bis ein ausgehandelter Vertrag rechtsverbindlich werde. Zudem enthalte ein solcher Vertrag Informationen und Bedingungen, die dem Geschäftsgeheimnis unterlägen. Wenn sich eine Chance für den Verkauf biete, müsse die zuständige Instanz vertraulich handeln und rasch entscheiden können.

Gegenwärtig hält die Stadt Zürich 15% an der Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG und 20,5% an der Akeb. Zudem besitzt sie kleinere Anteile an den französischen Kernkraftwerken Bugey und Cattenom. Die Kernenergie machte 2013 rund 30% der EWZ-Strompalette aus.

Quelle

M.A. nach Stadt Zürich, Stadtrat, Medienmitteilung, 18. März 2015

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