Überarbeitetes kerntechnisches Regelwerk für Deutschland

Das deutsche Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und die Länder haben sich auf neue Sicherheitsanforderungen für den Betrieb der Kernkraftwerke geeinigt.

28. Nov. 2012

Das zuständige Bund-Länder-Gremium – der Länderausschuss für Atomkernenergie – hat das überarbeitete Regelwerk am 20. November 2012 einstimmig gebilligt. Es beinhaltet grundlegende Regeln und übergeordnete sicherheitstechnische Anforderungen. Das neue kerntechnische Regelwerk werde ab sofort von den zuständigen Aufsichtsbehörden angewendet und im Vollzug der Aufsicht sowie bei anstehenden Verfahren zugrunde gelegt, so das BMU. Es löse jedoch kein neues Genehmigungsverfahren aus. Ob und in welchem Umfang Änderungen beziehungsweise Nachrüstungen in den Kernkraftwerken erforderlich seien, sei von den Landesbehörden im Rahmen zukünftiger Verwaltungsverfahren anlagenspezifisch zu entscheiden.

Quelle

M.A. nach BMU, Medienmitteilung, 21. November, und Hintergrundpapier, 20. November 2012

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