Urek-N: keine höhere KKW-Deckung

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (Urek-N) hat sich gegen eine parlamentarische Initiative ausgesprochen, die eine Erhöhung der Deckungssumme bei einem Nuklearunfall in der Schweiz verlangt. Im Gegenzug hat sie beschlossen, sich vertieft mit sicherheitstechnischen und rechtlichen Fragen zum Langzeitbetrieb von Kernkraftwerken zu befassen.

11. Okt. 2012

Die Urek-N hat am 9. Oktober 2012 mit 14 zu 9 Stimmen beschlossen, der parlamentarischen Initiative des Waadtländer Grünen Christian van Singer (12.420 Haftpflichtversicherung für Kernkraftwerk: Anpassung des Betrags) keine Folge zu geben. Die Initiative verlangt eine Anpassung der Deckung im Kernenergiehaftpflichtgesetz (KHG). In Kenntnis des Ausmasses der Schäden und der damit verbundenen Kosten der Nuklearkatastrophe von Fukushima im März 2011 müsse die Höhe der Versicherungsdeckung neu beurteilt werden, argumentierte der Initiant. Die Mehrheit der Urek-N ist jedoch der Meinung, die gegenwärtige Versicherungsdeckung im KHG sei international abgestützt und akzeptiert. Zudem werde sie, sobald die internationalen Übereinkommen von Paris und Brüssel ratifiziert sind und das neue KHG in Kraft treten wird, auf CHF 1,2 Mrd. erhöht. Auch habe die Vernehmlassung 2005 zum neuen KHG gezeigt, dass die vom Bundesrat vorgeschlagene Deckung von CHF 2,25 Mrd. keine politische Mehrheit fand. Eine weitaus beträchtlichere Erhöhung der Versicherungsdeckung im Sinne des Initianten könnte erst recht nicht umgesetzt werden.

Fixe KKW-Laufzeit erst mit Energiestrategie 2050 diskutieren

Hingegen ist die Urek-N überzeugt, die Frage des Langzeitbetriebs von Kernkraftwerken müsse genauer betrachtet werden. Dies insbesondere im Rahmen des schrittweisen Ausstiegs aus der Kernenergie im Zusammenhang mit der Vorlage des Bundesrates zur Energiestrategie 2050. Zu diesem Schluss kam sie, nachdem sie sich vom Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) und der Verwaltung ausführlich zu sicherheitstechnischen und rechtlichen Aspekten beim Langzeitbetrieb von Kernkraftwerken unterrichten liess. Damit sie ihre Arbeit optimal koordinieren kann, hat die Kommission beschlossen, die Behandlung der parlamentarischen Initiative 12.421 «Maximale Laufzeit für die bestehenden AKW festlegen» zu sistieren, bis sie sich im Laufe der Beratungen zur Energiestrategie 2050 mit der Betriebsdauer von Kernkraftwerken auseinander setzen wird.

Quelle

D.S. nach Urek-N, Medienmitteilung, 9. Oktober 2012

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