Urek-N: Vorschlag für neue Regelung der KKW-Betriebsdauer

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (Urek-N) schlägt Änderungen des Kernenergiegesetzes im Rahmen des ersten Massnahmenpakets der Energiestrategie 2050 vor. Sie beantragt, nach einer Betriebsdauer von 40 Jahren für den Weiterbetrieb eines Kernkraftwerkes alle zehn Jahre ein Langzeitbetriebskonzept zu verlangen, womit die Betriebszeit jeweils um weitere zehn Jahre verlängert werden kann.

28. Aug. 2014

Mit 15 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen empfiehlt die Urek-N, dass nach einer Betriebsdauer von 40 Jahren für den Weiterbetrieb eines Kernkraftwerkes alle zehn Jahre ein Langzeitbetriebskonzept nötig wird. Nach der Bewilligung des Konzeptes durch das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) könne der Betrieb dann jeweils um weitere zehn Jahre verlängert werden, wenn das Konzept eine steigende Sicherheit über die verbleibende Betriebsdauer gewährleiste. Für die Sicherheit relevant seien sowohl bauliche Nachrüstungen wie auch der ausreichende Personalbestand und das nötige Fachwissen, erklärte die Urek-N. Für Kernkraftwerke, die beim Inkrafttreten der neuen Bestimmungen bereits mehr als 40 Jahre in Betrieb sind, soll die Pflicht eines Langzeitbetriebskonzeptes erst ab einer Betriebsdauer von 50 Jahren gelten.

Eine Minderheit verlangte, dass ein Langzeitbetriebskonzept maximal zweimal bewilligt werden könne, Kernkraftwerke also längstens 60 Jahre betrieben werden sollten. Eine zweite Minderheit forderte, dass Kernkraftwerke, die beim Inkrafttreten der neuen Bestimmungen bereits mehr als 40 Jahre in Betrieb seien, eine Betriebsdauer von 50 Jahren nicht überschreiten dürften. Eine weitere Minderheit schlug vor, dass die Anforderung an eine steigende Sicherheit für die Bewilligung eines Langzeitbetriebskonzeptes nicht explizit im Gesetz festgehalten werde.

Swisselectric mit Vorschlag unzufrieden

In einer ersten Stellungnahme kritisierte die Swisselectric – die Dachorganisation der schweizerischen Stromverbundunternehmen – den Entscheid der Urek-N, da er sachlich nicht zu begründen sei, der Energiestrategie 2050 widerspreche und keinen zusätzlichen Sicherheitsgewinn bringe.

Endgültiges Ausfuhrverbot für ausgediente Brennelemente

Weiter stimmte die Kommission mit 14 zu 11 Stimmen dem Antrag des Bundesrates zu, die Ausfuhr ausgedienter Brennelemente zur Wiederaufarbeitung endgültig zu verbieten. Eine Minderheit wollte das bis im Juni 2016 gültige Moratorium für die Ausfuhr solcher Brennelemente auslaufen lassen.

Quelle

M.A. nach Urek-N und Swisselectric, Medienmitteilungen, 26. August 2014

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