Urteil zu Erdbebensicherheit von Beznau geht ans Bundesgericht weiter

Anwohnerinnen und Anwohner des Kernkraftwerks Beznau, unterstützt von Greenpeace, der Schweizerischen Energiestiftung (SES) und dem Trinationalen Atomschutzverband (Tras), fechten den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer) vom 22. Januar 2019 zur Vorsorge gegenüber schwerer Erdbeben im Kernkraftwerk Beznau vor Bundesgericht an.

5. März 2019

Nach Auslegung der massgeblichen Normen war das BVGer in seinem Urteil vom 22. Januar 2019 zum Schluss gekommen, das Ensi habe den zulässigen Grenzwert für die Strahlenbelastung bei einem 10ʼ000-jährlichen Erdbeben zu Recht bei 100 Millisievert angesetzt. Zudem musste das Ensi nach Ansicht des BVGer in seiner Beurteilung keine weiteren, selteneren Erdbeben berücksichtigen und die Strahlendosis wurde korrekt berechnet. Das BVGer lehnte die von Privatpersonen eingereichte Beschwerde deshalb ab. Diese wollen das Urteil nicht akzeptieren und ziehen es nun mit Unterstützung von Greenpeace, der Schweizerischen Energiestiftung (SES) und dem Trinationalen Atomschutzverband (Tras), weiter ans Bundesgericht.

Quelle

M.A. nach SES, Medienmitteilung, 1. März 2019

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