Uvek eröffnet Vernehmlassung zur totalrevidierten Safeguardsverordnung

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) hat am 28. September 2020 die Vernehmlassung zur Totalrevision der Safeguardsverordnung eröffnet.

1. Okt. 2020

Mit der Totalrevision der Safeguardsverordnung (SafeguardsV) wird das Konzept «Safeguards by Design» bei der Planung neuer Anlagen eingeführt (wie beispielsweise bei einem geologischen Tiefenlager und dessen Oberflächenanlagen). Die den Safeguardsmassnahmen unterstellten Materialien werden definiert, und es werden Melde- und Freigabepflichten der Bewilligungsinhaber eingeführt. Ebenfalls werden die Anhänge der Verordnung vereinfacht.

Die Vernehmlassung dauert bis 11. Januar 2021. Die Inkraftsetzung der revidierten Verordnungen ist für Mitte 2021 geplant.

Quelle

M.A. nach BFE, Medienmitteilung, 29. September 2020

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